Essen-Bergerhausen. Die Eigentümergemeinschaft eines Hochhauses an der Elzstraße ärgert sich über die dreckige Fassade und will den Baum loswerden. Eine Fällgenehmigung lag vor Jahren bereits vor. Doch inzwischen hat sich die Satzung geändert.

Vielerorts sind derzeit die Bürger über massive Baumfällungen verärgert. Die Eigentümer der Wohnungen an der Elzstraße 2 haben ein anders gelagertes Problem. Sie wollen die Platane auf dem Grundstück des Hochhauses mit 71 Eigentumswohnungen loswerden - bekommen aber von der Stadt nicht die erforderliche Genehmigung.

Alles begann vor etwa fünf Jahren, berichtet Hausbeirat Hans-Joachim Küsgen. Damals habe die Eigentümergemeinschaft des 1969 erbauten Hochhauses bei der Stadt einen Antrag gestellt, um den Baum fällen zu können. „Durch die Beschattung ist die Fassade an dieser Stelle stark vermoost, dunkel, feucht und fleckig geworden“, so Küsgen, der auch Schimmelbildung befürchtet. Um dauerhafte Schäden am Gebäude auszuschließen, müsse dieser Teil der Hauswand mindestens alle fünf Jahre gestrichen werden, so Küsgen. Das dafür erforderliche Gerüst müsse bei jeder Renovierung versetzt festgedübelt werden, so dass nach einigen Jahren die Wand wie ein „Schweizer Käse“ aussehen werde und die Dämmeigenschaften ständig reduziert würden. Und tatsächlich sind an der deutlich dunkel gefärbten Fassade bereits jetzt zahlreiche Löcher zu erkennen.

Die Stadt genehmigte nach dem ersten Antrag die Fällung, weil die Platane näher als sechs Meter am Haus stehe. „Leider haben wir damals mit der Baumfällung noch gewartet. Als sich die Eigentümergemeinschaft einige Jahre später zur Fällung entschloss, ging es nicht mehr“, so Küsgen.

"Schikanöses Festhalten an sinnlos geänderten Vorschriften"

Hintergrund: In der Zwischenzeit hatte sich die Baumschutzsatzung geändert. Statt der Sechs-Meter- gelte jetzt die Vier-Meter-Abstand-Regelung. „Der Baum darf nicht mehr gefällt werden, weil er über vier Meter vom Haus entfernt steht“, so Küsgen. Es habe inzwischen sogar einen Rohrbruch gegeben. „Vielleicht haben die Wurzeln der Platane die Leitungen beschädigt“, vermutet Hausverwalter Günter Dehlen. Die Eigentümergemeinschaft sei nach dem Ablehnungsbescheid vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen. Die Sache laufe jetzt seit zwei Jahren. „Die Richterin hatte einen Vergleich vorgeschlagen: Der Baum könne gefällt werden, dafür müsse die Eigentümergemeinschaft auf eigene Kosten drei Ersatzbäume pflanzen“, so Küsgen. Dazu sei man bereit gewesen, doch die Stadt bleibe bei ihrer ablehnenden Haltung. „Bei allen Beteiligten der Eigentümergemeinschaft ist inzwischen der Eindruck entstanden, dass es den Verantwortlichen der Stadt nicht um die Sache geht, sondern um das schikanöse Festhalten an inzwischen sinnlos geänderten Vorschriften“, heißt es in einem Schreiben Küsgens.

Das Presseamt der Stadt will sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu dem Fall äußern, erklärt Stadtsprecher Stefan Schulze.