Essen. Wenn Bürger städtische Bäume fällen lassen, zahlen sie nicht nur die Fällung: Sie müssen der Stadt auch den Baum-Wert ersetzen. Um den gab es in Essen Unstimmigkeiten, weil das Gutachten nicht der Einschätzung der Stadt entsprach. Um die Zahlung von 738 Euro kommt eine Anwohnerin daher nicht herum.

Erika Köhnen wird von der Stadt kein Geld zurückerhalten, das sie für die städtische Platane vor ihrem Haus bezahlt hat. 738 Euro hat sie als Wertausgleich überwiesen, um den Baum fällen lassen zu dürfen. Dann aber bescheinigte ihr ein Gutachter, dass sie das gar nicht hätte zahlen müssen: Der Baum sei krank, eine Fällung ohnehin absehbar.

Diese hatte die 66-Jährige beantragt, da der Baum sie beim Herausfahren aus ihrer Einfahrt stört, seitdem der Nachbar einen Zaun errichtet hat. Dadurch ist die Zufahrt zu den Garagen der Borbeckerin deutlich enger geworden.

Die Fällgenehmigung war auch nicht der Streitpunkt zwischen Bürgerin und Stadt. Vielmehr ging es um den tatsächlichen Wert des Baumes. Den müssen Bürger grundsätzlich ersetzen, wenn sie eine Fällgenehmigung für einen städtischen Baum erhalten. Mit dem Gutachten für diese Wertermittlung hatte Erika Köhnen auch einen Gutachter beauftragt, den ihr Grün und Gruga empfohlen hatte, berichtete sie. Dessen Ergebnisse widersprachen dann aber den bisherigen Erkenntnissen der Stadt, die hatte zwar eingeräumt, dass der Baum eine Verletzung der Wurzeln habe und daraufhin seinen Wert bereits halbiert. Die 50 Prozent entsprachen den 738 Euro.

Ortstermin mit der Forstverwaltung

Laut Gutachter jedoch soll die Platane zudem von einem Pilz befallen sein, der in spätestens vier Jahren die Stadt dazu zwingen werde, den Baum fällen lassen zu müssen. Daher bestätigte der Gutachter auch, dass die Borbeckerin ihre Pflichten mit der Übernahme der Kosten für die Fällung erledigt habe. Sie muss der Stadt keinen Wertersatz für die erkrankte Platane zahlen, hieß es im Gutachten.

Die Stadt aber zweifelte dieses an. Statt Geld zurück, gab es einen weiteren Ortstermin mit der Forstverwaltung. Die hat nun bei einer eingehenden Untersuchung festgestellt: „Der Baum ist absolut vital“, fasst Eckhard Spengler von Grün und Gruga zusammen. „Auch eine Bohrung einschließende Kontrolle hat keinen Pilzbefall festgestellt, so dass die Erstbewertung von Grün und Gruga dadurch gestützt wird.“ Daher, sagt Spengler, „besteht von unserer Seite kein Anlass, den Baum jetzt oder in absehbarer Zeit zu fällen“.

Erika Köhnen wird ihn dennoch fällen lassen, bezahlt hat sie die Platane ja ohnehin bereits. Jetzt fallen noch Kosten für Fällung sowie die Beseitigung der Wurzeln und auch die Herstellung des Baumbeetes und des Bürgersteigs an.