Essen-Rüttenscheid. . Gastwirt Stefan Romberg vom Rüttenscheider “Mittendrinn“ ist eine Verwarnung des Ordnungsamts in die Kneipe geflattert. Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert, den rauchende Gäste nach der Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes vor der Gaststätte verursachen.
Das am 1. Mai in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz führt offenbar zu den ersten Beschwerden beim Ordnungsamt. Gastronom Stefan Romberg vom „Mittendrinn“ in Rüttenscheid berichtet von einer Verwarnung, in der er „unabhängig von der Richtigkeit der Anwohnerbeschwerden“, wie es darin heißt, an seine Verpflichtung zum Lärmschutz erinnert wurde.
Anwohner hatte sich an die Behörde gewandt und moniert, dass der Lärm zugenommen habe, seit das Rauchen in Gaststätten verboten ist. Romberg beteuert, darauf zu achten, dass der Lärmschutz eingehalten werde: „Allein beim Gedanken an das Champions League Finale am Samstag frage ich mich allerdings, wie die Wirte einen Lärmschutz garantieren sollen“, so Romberg weiter. Von „lautem Gegröle und Gesang teilweise bis in die frühen Morgenstunden“, wie die Anwohner in dem Schreiben zitiert werden, könne jedoch keine Rede sein. „Das ist schlichtweg falsch“, sagt Romberg, der gleichzeitig bedauert, dass sich niemand direkt an ihn gewandt habe. Dabei hatte er schon kurz vor dem 1. Mai über Aushänge und auf Facebook das Gespräch angeboten und Nachbarn gebeten, sich an ihn zu wenden, wenn sie sich gestört fühlen sollten.
Stadt konnte keine Angaben machen
Die Beschwerde hat keine direkten Konsequenzen – wenngleich in dem Schreiben bei erneuten Verstößen auf Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro hingewiesen wird. Da Ordnungswidrigkeiten nicht separat erfasst werden, konnte die Stadt bislang keine Angaben darüber machen, ob sich die Beschwerden über Lärm in den vergangenen drei Wochen generell gehäuft haben.