Essen-Rüttenscheid.

Die Stadt fährt eine harte Linie bei der Erteilung einer Park-Sondererlaubnis für Gewerbetreibende. Ein Beispiel ist Stefan Steinert: Er betreibt ein Telefongeschäft auf der Rü, weiß aber nicht, wo er sein Auto abstellen soll.

Gerade einmal seit Anfang des Monats betreibt Stefan Steinert sein Telefongeschäft in Rüttenscheid. Doch schon jetzt hat er große Bauchschmerzen und das, weil er nicht weiß, wo er sein Auto abstellen soll. „Ich muss Außendiensttermine wahrnehmen und brauche mein Fahrzeug, sehe aber keine geeignete Möglichkeit, es nahe meines Geschäfts abzustellen“, erklärt Steinert.

Sein Laden befindet sich an der Rüttenscheider Straße, in einem Bereich, für den bereits die Bewohnerparkregelung gilt. Lange Briefe hat der Geschäftsmann bereits an die Verwaltung geschickt, Anträge auf eine Sonderparkgenehmigung für Gewerbetreibende gestellt. „Man hat mir gesagt, mein Anliegen werde geprüft, aber bisher hat sich nichts getan“, berichtet Stefan Steinert. Drei Strafzettel wegen Falschparkens hat er inzwischen bekommen, nun zahlt er täglich die regulären Parkgebühren. „Das ist irgendwann auch eine finanzielle Belastung“, erklärt der aus Herne stammende Unternehmer.

Probleme mit Leerständen

Rückenwind bekommt er von der Interessengemeinschaft Rüttenscheid (IGR). Steinert sei ein Beispiel von vielen. „Er wäre nicht der Erste, der abwandern würde“, befürchtet Rolf Krane, Sprecher der IGR. „Mit der Einführung von Bewohnerparkregelungen scheinen die Verantwortlichen den Wegzug von Gewerbe billigend in Kauf zu nehmen, wenn nicht gar zu beabsichtigen“, meint Krane, der als scharfer Kritiker der Politik der Bezirksvertretung II unter Stimmenmehrheit der rot-grün-roten Koalition gilt.

Es werde hier ein jahrzehntealtes, gewachsenes Gleichgewicht gestört. „In den Bereichen, in denen das Bewohnerparken bereits gilt, haben wir schon jetzt ein Problem mit Leerständen und der Ansiedelung von Billiggeschäften“, warnt der IGR-Sprecher.

Bisher sind nur Teilbereiche von Rüttenscheid von den Parkregeln betroffen. Das könnte sich im nächsten Jahr ändern. Nachdem für den Innenstadtbereich und Holsterhausen entsprechende Planungen abgeschlossen sind, soll auch Rüttenscheid ein neues Parkkonzept bekommen. Ein Vorhaben, das vor allem von der SPD unterstützt wird. „Wir wollen das umsetzen und zwar möglichst schnell“, erklärt Peter Lankes, Sprecher der Sozialdemokraten im Bezirk II. Das Argument, Gewerbetreibende würden durch Parkverbote vertrieben, hält er für in sich nicht schlüssig.

„Sondererlaubnis für Außendienstmitarbeiter gedacht“

„Für die Geschäftsleute gibt es ja eigens die Sondergenehmigungen. Wer sich einen Ausweis kauft, sollte kein Problem haben“, findet der Fraktionssprecher. Die Christdemokraten, die eine Bewohnerparkregelung zu Zeiten ihrer Stimmenmehrheit in der BV verhindert hatten, stellen sich auch weiterhin gegen die Pläne. „Rüttenscheid ist nicht irgendein Stadtteil: Tagsüber wollen die Kunden, Beschäftigten und Gewerbetreibenden parken, abends die Anwohner und die Gäste der Gastronomie“, erklärt CDU-Fraktionssprecher Heinz-Leo Draese. Wenn das Parken nun nur noch den Anwohnern gestattet würde, käme das einem „Massakrieren des Lebens in Rüttenscheid“ gleich. Eine Sonderparkerlaubnis zu bekommen, sei zudem schwierig, ein Recht auf Parkraum hätten letztlich nur die Anwohner.

Tatsächlich kann nicht jeder Gewerbetreibende im Stadtteil in den Genuss einer Sondererlaubnis kommen. „Das ist vor allem für Außendienstmitarbeiter gedacht“, erklärt René Nübel vom städtischen Amt für Verkehrsmanagement. Zudem müsse ein plausibler Grund vorliegen, warum das Firmenfahrzeug in der Nähe des Geschäftes abgestellt werden muss. „Wir fragen auch ab, wie viele Firmenfahrzeuge vorhanden sind, wie die Betriebszeiten aussehen und ob nicht auch die Anmietung privaten Parkraums eine Option wäre“, berichtet Nübel.

Insgesamt werde bei diesem Thema von der Verwaltung eine harte Linie gefahren. „Letztlich führen wir aber nur aus, was die Politik entschieden hat“, betont der Fachmann aus der Verwaltung. Zum Einzelfall Steinert durfte die zuständige Stelle keine Auskunft geben. Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht endgültig gefallen.