Er hat es hinter sich. Professor Massimo Malago, früherer Oberarzt von Christoph Broelsch, berichtet vor der XXI. Strafkammer gelassen über die Praktiken in der Chirurgie des Essener Universitätsklinikums, die zur Anklage gegen seinen ehemaligen Chef geführt haben.

Gegen den 51-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt, weil ihm keine Schuld nachzuweisen war. Als im Frühsommer 2007 erste Vorwürfe bekannt wurden, dass Broelsch Patienten gegen „Spenden” bevorzugte, kündigte er kurz darauf. In London arbeitet er jetzt, ist Chefarzt an einer Klinik.

Was er sagt, kann Christoph Broelsch nicht gefallen. Das fängt schon damit an, dass Malago immer von einer Privatstation spricht. Das haben zwar auch viele gesetzlich versicherte Patienten dem Gericht erzählt, dass sie nämlich nach einer „Spende” auf die Privatstation des Professor Broelsch kamen. Aber offiziell ist eine solche Station an einer Landesklinik nicht erlaubt. Broelsch reagiert scharf: „Herr Malago hat immer noch nicht begriffen, dass es in Deutschland seit 1998 keine Privatstationen mehr gibt.”

Spenden besser nach der OP

Aber das ist strafrechtlich gar nicht wichtig. Stichwort Nötigung: Von Spenden habe er natürlich in Essen gehört. Eigentlich seien die in Ordnung als „Geschenk des Patienten” für die Forschung. Aber sie sollten nach der Leistung erfolgen, nicht vorher, meint Malago. Stichwort Bestechlichkeit, Vorteilsannahme: Eine Patientin habe ihm ungefragt gesagt, wie glücklich sie doch sei, dass sie dank ihrer Spende an Broelsch schneller operiert werde. Auch zum möglichen Abrechnungsbetrug weiß Malago etwas zu sagen: Tatsächlich sei Broelsch bei manchen Operationen von Privatpatienten nicht anwesend gewesen. Es habe eine Anordnung von Broelsch gegeben, dass er bei Privatpatienten trotzdem stets als Operateur aufgeführt werden sollte. Falls dies im OP-Bericht doch einmal vergessen worden sei, hätten die Sekretärinnen das von sich aus aufgeschrieben.

Den Chef nur angerufen

Aus juristischen Gründen, die Krankenversicherungen seien strenger geworden, habe man Broelsch bei der Operation von Privatpatienten angerufen, damit er den Eingriff selbst abrechnen konnte. Später habe man darauf bestanden, dass er in diesen Fällen auch in Essen anwesend war. Broelsch habe nämlich viele Einladungen wahrgenommen.

Der Angeklagte bestreitet derartige Anweisungen, ihn immer als Operateur anzuführen. Tatsächlich, das hat Broelsch schon früher gesagt, müsse er aber nicht jeden Eingriff selbst ausführen. Allerdings hat ihn wohl auch sein Abrechnungsbüro eindringlich gewarnt, als er damit auffiel, dass er trotz Abwesenheit im OP-Protokoll stand. Da war er nämlich bei der Operation eines Privatpatienten auf einer Urlaubsreise, über die in anderem Zusammenhang die WAZ berichtet hatte.

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