Essen. Im Prozess gegen Christoph Broelsch (65), ehemals Star-Chirurg des Uni-Klinikums, verschafft sich die XXI. Strafkammer jetzt einen Überblick über interne Abläufe bei der Spendenabrechnung. Ergebnis: Die Rechtsauffassungen von Broelsch und der Justiziarin der Klinik lagen weit auseinander.

Im Prozess gegen Christoph Broelsch (65) verschafft sich die XXI. Strafkammer jetzt einen Überblick über interne Abläufe bei der Spendenabrechnung. Ergebnis: Die Rechtsauffassungen von Broelsch und der Justiziarin der Klinik lagen weit auseinander.

Auch sonst scheinen Juristen im Klinikum Probleme mit dem Rechtsverständnis der Mediziner zu haben.

Als im Mai 2007 ein Journalist im Klinikum nachfragte, ob auf der Broelsch-Station das Motto „Betten gegen Geld” vorherrsche und die medizinische Behandlung von Spenden abhängig gemacht werde, wurde erst einmal Broelsch befragt. Sofort habe der Arzt eingeräumt, Patienten in bestimmten Fällen um Spenden zu bitten, wenn sie von ihm persönlich operiert werden wollten, dafür aber nicht versichert seien.

Spenden-Praxis untersagt

Der ärztliche Direktor untersagte ihm diese Praxis, die Justiziarin wies auf berufs- und strafrechtliche Verstöße hin. Ralf Zimmermanns, Personaldezernent des Klinikums, erinnert sich im Prozess an die Reaktion von Broelsch: „Er sagte zu, mit dieser Praxis aufzuhören. Er konnte unsere Rechtsauffassung aber gar nicht nachvollziehen, weil er den Menschen doch nur Gutes tun wollte.” Broelsch habe eine Prüfung durch seinen Anwalt angekündigt, erzählt der 44-Jährige. Rechtsanwalt Jörg Massenberg habe aber den Standpunkt der Klinik bestätigt.

Die aktuelle Justiziarin des Klinikums, Katrin Weidler, erinnert sich ähnlich, stufte den Arzt als „uneinsichtig” ein: „Auf meine rechtliche Warnung reagierte Herr Broelsch mit völligem Unverständnis.” Sie sei „persönlich entrüstet” gewesen, erklärt die 38-Jährige: „Ich sagte ihm, dass die Patienten in einer hilflosen Lage seien, wenn er sie nach Spenden fragt. Er meinte, die könnten ja nach Münster gehen.”

Ihre Vorgängerin im Amt bestätigt, dass die Chefärzte bei Abrechnungsfragen oft fehlendes Unrechtsbewusstsein hätten: „Wenn ich auf der Klinikdirektorenkonferenz was sagte, gab es Widerstand. Die hielten sich nicht an meine Rechtsauffassung.” Richter Wolfgang Schmidt wirft ein, die Ärzte hätten bei Gericht dann auch Niederlagen hinnehmen und deshalb Einsicht zeigen müssen. „Sehr begrenzt”, antwortet die 69-Jährige, „dann hieß es: Das blöde Gericht.”

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