Essen. Ein 24-jähriger Essener hat vor dem Landgericht gestanden, eine Frau (20) im vergangenen Jahr auf einer Fußgängerbrücke am Hauptbahnhof zum Sex gezwungen zu haben. Angeblich stand er dabei unter Einfluss von Kokain und Alkohol.

An einer einsamen Fußgängerbrücke unweit des Hauptbahnhofs wurde am frühen Morgen des 21. Mai vergangenen Jahres eine 20-jährige Essenerin überfallen und zum Sex gezwungen. Der Täter steht seit Mittwoch vor der XVII. Strafkammer des Landgerichts – wegen Vergewaltigung.

Er schäme sich sehr, es sei ihm „so peinlich“ und tue ihm „höllisch, höllisch leid“, sagt der 24-Jährige mehrfach. Er zahlte seinem Opfer bereits 5000 Euro Schmerzensgeld. Jedes „Detail“ räumt er ein, „so wie es in der Anklage steht“, nur „bitte“, die Einzelheiten beschreiben möchte er nicht. Am Tatort, im Bereich Wächterstraße/Auf der Donau würgte er damals die junge Frau, drohte mit einem Messer, drückte ihren Kopf mehrfach gegen eine Metallstange um sie gefügig zu machen. Als er Stimmen hörte, ließ er von ihr ab und flüchtete.

Opfer das Handy geraubt

Dem Gericht erzählt der Angeklagte aus seinem Leben, dass er bei der Mutter lebe, dass die sechsjährige Beziehung zu seiner Freundin nicht glücklich verlief. Und er spricht von seiner Friseurlehre, die er zu Gunsten einer erhofften Fußball Profi-Karriere aufgab. In der Verbandsliga spielte er. Verletzungen unterbrachen seinen Aufstieg – Hoffnungen mache er sich immer noch.

Der 24-Jährige weiß nicht, wie es zur Tat kommen konnte. „Ich bin so ein Typ nicht“, erklärt er und bringt erstmals überraschend seinen Kokain-Konsum vor der Tat ins Gespräch. Abgesehen von der Flasche Whiskey, die er fast komplett geleert haben will, soll ihn ein Fußballkollege zum Kokain-Genuss überredet haben. Das habe ihn vollständig verändert, behauptet er und sein Freund, mit erstaunlich gutem Gedächtnis, bestätigt das als Zeuge.

Weil er sich anschließend nicht unter Mutters Augen getraut habe, so der 24-Jährige, sei er noch durch die Gegend gelaufen. Dabei traf er auf die junge Frau. Wegen des Geständnisses des Angeklagten blieb ihr eine Aussage zum Tathergang vor Gericht erspart. Beim Überfall hatte sie eine Freundin per Handy zu Hilfe gerufen. Der Täter hatte es dann weggenommen und eingesteckt. Als er es später in einem Shop verkaufte, kam ihm die Polizei auf die Spur.