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Als Richterin Luise Nünning das Urteil der V. Strafkammer wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern begründet hatte, stand die Mutter der Opfer auf, drohte dem Angeklagten: Wenn die zweieinhalb Jahre Haft vorbei seien, solle er mal abwarten.

Der 45 Jahre alte Angeklagte, der sich an der 13 Jahre alten Tochter der Frau vergangen hatte, war eine Zeit lang ihr Lebensgefährte. Als „dominant“ hatte er sie vor Gericht geschildert und sich deshalb dem Mädchen zugewendet, erzählte er. Befremdlich fand es die Kammer: „Als ihm die Dominanz zu viel war, nahm er sich das Kind als weniger dominant.“

Im Februar 2011 hatte das Mädchen den Angeklagten in dessen Borbecker Wohnung besucht, als er an einer Grippe erkrankt war. Es wollte sich um ihn kümmern, die Zeit aber auch nutzen, um fernzusehen und am Computer zu spielen. Das nutzte der Angeklagte aus, um das Vertrauen des Kindes für seine sexuellen Bedürfnisse auszunutzen. Später versuchte er es auch bei der Schwester des Kindes, wurde aber zurückgewiesen. Im März, so das Gericht, habe der Angeklagte den Missbrauch von sich aus gestoppt.

„Er steht dazu, will büßen und an sich arbeiten"

Herausgekommen waren die Taten, als die 13-Jährige ihrer Oma erzählte, was in der Wohnung des Angeklagten passiert war. Zwei Monate nach den Taten erstattete die Familie Anzeige bei der Polizei. Der 45-Jährige gestand sofort und trug damit zu seiner Verurteilung bei. Richterin Nünning stufte das Geständnis im Urteil als „besonders“ strafmildernd ein: „Nur mit der Aussage des Kindes wäre es kaum zu einer Verurteilung gekommen.“

Das Verhältnis der Mutter des Kindes zu ihm besserte seine Aussagebereitschaft nicht. Als er Fragen der Richterin zu seinem Lebenslauf beantwortete, zeigte die als Nebenklägerin zugelassene Frau immer wieder mit Kopfschütteln, was sie von seinen Worten hielt. Er erzählte, dass er seinen leiblichen Vater nie kennenlernte, fünf Halbgeschwister habe und von einem der Stiefväter geschlagen worden sei. Prompt kommentierte seine Ex-Partnerin: „Nicht fest genug.“

Staatsanwältin Beke Nossek hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, Ne­ben­klageanwältin Wilhelm vier Jahre. Verteidiger Heinz-Walter Lindemann sagte, der nicht vorbestrafte Mandant stelle sich der Verantwortung: „Er steht dazu, will büßen und an sich arbeiten, dass es zu so etwas nicht mehr kommt.“ Richterin Nünning betonte, dieser Fall läge nicht an der obersten Grenze der Fälle sexuellen Missbrauchs.