Essen. . Der Vergewaltiger eines 14-jährigen Mädchens am S-Bahnhof Kettwig-Stausee gilt als weiterhin gefährlich. Die V. Strafkammer des Essener Landgerichts verurteilte den 33-jährigen Ronny M. zu acht Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

„Ich möchte mich entschuldigen“, flüsterte Ronny M. im letzten Wort. Das war schon das Höchstmaß an Reue, das der 33-Jährige im Prozess zeigte. Wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Nacht zum 22. April verurteilte die V. Strafkammer ihn am Montag zu acht Jahren Gefängnis und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

„Sie sind noch relativ jung, regelmäßig wird diese Maßregel überprüft“, versuchte Richterin Luise Nünning dem Angeklagten trotz des für ihn niederschmetternden Urteils noch eine Perspektive aufzuzeigen. Gleichzeitig ließ sie keinen Zweifel daran, dass die Tat am S-Bahnhof Kettwig-Stausee der Kammer keinen Anlass zur Milde gab.

Staatsanwalt Gabriel Wais hatte am vierten Verhandlungstag an den Schrecken der Nacht erinnert, an den „Alptraum für alle Eltern“. Ohne deren Wissen hatte die 14-Jährige sich nachts aus dem Haus gestohlen, um am Bahnhof einen Freund zum Reden zu treffen. „So, wie es wohl viele 14-Jährige tun“, hatte Wais das Verhalten des Mädchens eingeordnet. Ohne jeden Anlass hätte sich dann Ronny M. der 14-Jährigen genähert, ihr ein Messer von hinten an den Hals gehalten, sie in ein Gebüsch gezerrt und ihr sexuelle Handlungen aufgezwungen. Vergewaltigung heißt das strafrechtlich, doch Schlimmeres verhinderte ein 17-Jähriger, der zufällig vorbei kam und das Wimmern des Mädchens hörte. Er schritt ein und ließ sich nicht abwehren, als Ronny M. ihm mit Schüssen in den Bauch drohte. Ronny M. gab auf und flüchtete. Weil er dem Mädchen das Handy stahl und privat nutzte, kam die Polizei dem Kettwiger auf die Spur.

Vier Hunde, acht Schlangen und 75 Vogelspinnen

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Der aus den neuen Ländern stammende Angeklagte kommt aus schwierigen Verhältnissen und ist mehrfach vorbestraft, auch wegen Sexualdelikten. Aus einer früheren Haft heraus bekam er Kontakt zu einer Essenerin, die er heiratete, als er wieder in Freiheit kam. „Plötzlich lebte er in gesicherten Verhältnissen“, erinnerte Richterin Nünning daran, dass er durch seine Frau sogar ein schmuckes Einfamilienhaus in Kettwig bezog. Dort brachte er seine vier Hunde, acht Schlangen und 75 Vogelspinnen unter. Zur Tatzeit war seine Frau schwanger, wenige Tage später brachte sie das gemeinsame Kind zur Welt.

Psychiater Sven Kutscher hatte den Angeklagten als dissoziale Persönlichkeit beschrieben, von der auch in Zukunft Gefahr ausgehe. Staatsanwalt Gabriel Wais übersetzte die medizinische Einschätzung in seinem Plädoyer: „Der Angeklagte ist der böse Mensch, vor dem Eltern ihre Kinder warnen.“

Opfer-Anwältin Imke Schwerdtfeger erinnerte an die „zehn Minuten“ der 14-Jährigen, „in denen sie Angst um ihr Leben haben musste“. Wenn der Angeklagte nicht in Sicherungsverwahrung komme, „wird es neue Opfer geben“, fürchtete sie. Verteidiger Volker Schröder bat um ein Urteil, „das ihm noch eine Perspektive lässt“.

Die Kammer machte den Versuch, allen Seiten zu entsprechen. Einerseits garantiert die Sicherungsverwahrung, dass der Angeklagte so schnell nicht in Freiheit kommen wird. Andererseits soll auch versucht werden, den alkoholabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zu therapieren, damit er sein Leben ändern kann. Auch wenn Psychiater Kutscher einer Therapie wenig Aussicht auf Erfolg bescheinigte.