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Was wirklich gespielt wurde, wusste der Angeklagte aus dem Südostviertel nicht. Von Liebe spricht er, aber diese Gefühle hatte die Zwölfjährige ihm wohl nur vorgespielt. Jetzt sitzt der 31-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor der V. Strafkammer.
Ein Fall, der aus einer Vorabendserie im Fernsehen stammen könnte, folgt man der Anklage: Die heute 25 Jahre alte Freundin des Angeklagten, mit der er ein Kind hat, zweifelte an seiner Treue. Was tun? Sie setzte ihre im Frühsommer 2009 zwölf Jahre alte Stiefschwester auf ihn an. Sie solle doch bitte seine Treue testen, bat sie die Minderjährige.
Flammender Liebesbrief
Und diese flirtete munter drauf los, heißt es sinngemäß weiter in der Anklage. Mit Gesten und Blicken hätte das älter wirkende Mädchen mit dem Mann geflirtet. Er ging darauf ein. Es soll zu mehreren intimen Berührungen gekommen sein.
Für das Mädchen sollte der Test damit beendet sein. Es erzählte der älteren Schwester von den Vorfällen und sah die Pflicht als erfüllt an. Die Zwölfjährige, so die Anklage, habe darum gebeten, die Treue des Mannes nicht weiter austesten zu müssen. Doch die Schwester sah die Beweislage als zu dünn an und bat um Fortsetzung. Auf ihre Veranlassung hätte die Jüngere einen flammenden Liebesbrief an ihn geschrieben. Seine Wirkung hätte er nicht verfehlt. Es soll zu weiteren intimen Berührungen gekommen sein. Das Ende sei gekommen, als die Ältere ihrem Freund im Sommer 2010 einen Brief schrieb. An den Inhalt erinnert der Angeklagte sich noch gut: „Da stand drin, dass ich auf den Test reingefallen bin und dass ich unser Kind nicht mehr sehen darf.“
Abweichungen zu früheren Aussagen
Die Geschichte flog auf, als die Eltern der Stiefschwestern davon erfuhren. Der Angeklagte räumt ein, dass er den Liebesbeteuerungen der Zwölfjährigen vertraute. Verliebt sei er gewesen. Tatsächlich hätten sie sich umarmt, zu intimen Berührungen sei es aber nicht gekommen.
Die Initiatorin des verhängnisvollen Flirts, die 25-Jährige, war in der vergangenen Woche selbst wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt. Einen Freispruch bekam sie, weil ihre Stiefschwester die Aussage verweigerte. Im Prozess gegen den 31-Jährigen darf diese aber nicht schweigen. Ohne Öffentlichkeit sagt sie aus. Wie es später heißt, belastet sie den Angeklagten, es soll aber Abweichungen zu früheren Aussagen gegeben haben. In ihrem Tagebuch hatte sie Details der Beziehung festgehalten. Die V. Kammer hat zwei weitere Termine angesetzt, um den Fall aufzuklären.