Essen. .
Wegen sexuellen Missbrauchs muss sich ein 77-Jähriger ab Mittwoch vor dem Essener Landgericht verantworten. Er soll seine Enkelin zwischen 1996 und 1999 in mindestens 400 Fällen sexuell missbraucht haben. Der Großvater schweigt zu den Vorwürfen.
Mit einem besonders schweren Fall sexuellen Missbrauchs beschäftigt sich das Essener Landgericht ab Mittwoch. Zwischen 1996 und 1999 soll der heute 77-jährige Angeklagte seine 1989 geborene Enkelin in mindestens 400 Fällen sexuell missbraucht haben. Der Vater des Mädchens verstarb 1995. Anschließend brachte die Mutter ihre Tochter und den Sohn häufig zur Betreuung zu den Großeltern, da sie nachts kellnerte, um den Lebensunterhalt der Familie zu verdienen.
Bis Ende 1999 übernachteten die Kinder mindestens einmal wöchentlich im Haus des Angeklagten und seiner Ehefrau. Die Enkelin schlief in der Mitte des Bettes der Großeltern, ihr Bruder in einem Zustellbett. Bereits 1995 soll der Angeklagte nachts im Bett damit begonnen haben, seine Enkelin zu küssen und intim zu berühren. Später soll die Intensität der sexuellen Übergriffe zugenommen haben.
Im Jahr 2000 verstarb die Ehefrau des Angeklagten. Die Mutter der Geschädigten brach daraufhin den Kontakt zum Angeklagten ab. Erst Jahre später traute sich die heute 21-Jährige, ihren Großvater anzuzeigen. Der Angeklagte schweigt zu den Tatvorwürfen. Da die Hauptzeugin wegen Krankheit absagte, wird der Prozess am 11. und 23. Mai fortgesetzt.