Essen. . Zündeln in der Wohnung, nacktes Sonnenbad in Köln: Ein 37-jähriger Brandstifter wurde vom Landgericht Essen nun freigesprochen. Er ist schizophren - und nun in einer Klinik untergebracht. Laut Staatsanwältin ist er weiterhin gefährlich.

Das Landgericht hat einen 37-Jährigen freigesprochen, der 2010 zunächst im Keller und anschließend in seiner Wohnung in Schonnebeck gezündelt hatte. Die Polizei hatte den Mann beim Nackt-Sonnenbad auf der Domplatte in Köln festgenommen.

Der 37-Jährige ist psychisch krank, leidet an einer paranoiden Schizophrenie und ist nicht verantwortlich für seine Straftaten. Deshalb sprach die VI. Strafkammer des Landgerichtes ihn am Donnerstag vom Vorwurf der zweifachen Brandstiftung frei. Am 3. August 2010 hatte er in Schonnebeck erst im Keller und dann in seiner Wohnung Feuer gelegt. Er hatte großes Glück, dass kein Mensch zu Schaden kam. In die Freiheit entlassen wird der Mann natürlich nicht, vielmehr ordnet das Gericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Er weint, wünscht sich „ ein normales Leben zu führen.“ „Von ganzem Herzen“ bedauert er, was passiert ist. Er sei froh, sagt er, dass niemand verletzt worden sei. Das ist eher dem Zufall zu verdanken. Nachdem er damals gezündelt hatte, war er mit seinem Hab und Gut im großen Koffer mit unbekanntem Ziel aus seinem Wohnhaus verschwunden.

Tabletten abgesetzt

Seine Medikamente hatte er seit Wochen, schon vor seinem Urlaub bei der Familie in Kroatien, abgesetzt. Weder der Pflegedienst, der die Tabletten täglich brachte, noch sein Betreuer konnte ihn erreichen. In Köln griff man ihn wenige Tage später auf. Nackt sonnte er sich dort auf der Domplatte. Seit einem halben Jahr ist er in einer Klinik, nimmt wieder seine Medizin und ist ein anderer Mensch. Trotzdem, auch für Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens ist die Unterbringung zur Zeit absolut notwendig. „Brandstiftung ist gemeingefährlich“, erklärt sie, das sei kein Ladendiebstahl. „So Leid es mir tut, so freundlich und lieb er hier ist“, fügt sie hinzu. Wenn es ihm gut gehe, so Jürgens, bestehe die Gefahr, dass er die Pillen einfach weglasse.

„Im Moment muss er 24 Stunden am Tag unter Aufsicht stehen“, ist Richterin Jutta Wendrich – Rosch überzeugt. Deshalb entscheidet die Kammer gegen den Antrag von Verteidiger Wolfgang Weber, die Unterbringung mit verschiedenen Weisungen zur Bewährung auszusetzen.