Essen. Einmal war das Verfahren gegen ihn bereits eingestellt worden. Weil er aber wieder einmal Feuer in einer Wohnung gelegt hatte, kam der 39-Jährige jetzt doch vor Gericht. Zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte ihn die XVI. Strafkammer, bezog dabei eine Vorstrafe ein.

Richter Jens Lazarz sprach von einer „gravierenden Ge­fähr­dung von Menschen“. Nachts um 3.14 Uhr hatte der Angeklagte am 4. Dezember 2005 Feuer in der Wohnung seiner Freundin in einem Frohnhauser Mehrfamilienhaus gelegt. Die Feuerwehr löschte den Brand, bevor er auf andere Räume überschlug.

Wegen der eher schwachen Beweise war das Verfahren gegen den 39-Jährigen einmal eingestellt worden. Der Justiz reichte es 2007 aus, dass er wegen einer erneuten Brandstiftung in der Wohnung seiner Freundin zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt wurde. Als er 2008 wieder als Brandstifter in Verdacht geriet, ließ die Staatsanwaltschaft das alte Verfahren aufleben. Fast fünf Jahre nach der Tat gestand der Angeklagte. Sein Motiv für die Taten bleibt laut Gericht unklar.