Essen. Der Hooligan, der in Essen einen Polizisten gewürgt hatte, muss sechs Jahre in Haft. Das Essener Schwurgericht hofft auf eine abschreckende Wirkung.

Im letzten Wort entschuldigte sich Christian P. (23), Hooligan und Anhänger von Fortuna Düsseldorf. Doch das Essener Schwurgericht sah keinen Anlass für Milde bei dem Mann, der am 14. November im Essener Hauptbahnhof einen Polizisten gewürgt hatte. Wegen versuchten Totschlags schickte es den Düsseldorfer für sechs Jahre ins Gefängnis, ordnete außerdem die zeitlich nicht absehbare Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Andreas Labentz, Vorsitzender des Essener Schwurgerichtes, betonte, dass die Strafkammer bei ihrem Urteil auch an die abschreckende Wirkung gedacht habe. Die Gewalt im Fußball, aber auch Angriffe gegen Polizeibeamte hätten in den letzten Jahren zugenommen.

Intelligenzquotient von 63

Christian P., der laut Gutachten bei einem Intelligenzquotienten von 63 dem geistigen Stand eines neun bis zwölf Jahre alten Jungen gleichkommt, ist vor allem der Düsseldorfer Justiz kein Unbekannter. Immer wieder fiel er mit aggressiven Taten im Umfeld seiner Fortuna auf. Auch auf Polizeiuniformen reagiert er oft mit Gewalt. Strafrechtliche Konsequenzen hat er aber nur selten ertragen müssen.

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Am 14. November fährt er mit anderen gewaltbereiten Fans nach Essen, wo die zweite Mannschaft von Fortuna Düsseldorf in der vierten Liga gegen Rot-Weiss Essen an der Hafenstraße spielt. Sein Team verliert die Partie mit 3:0, die Stimmung unter einigen der Düsseldorfer Fans ist aufgeheizt. Doch für die Eskalation bei der Abreise im Essener Hauptbahnhof sorgt Christian P., als er sieht, dass Polizisten gegen einen der Fortuna-Fans vorgehen. Er springt den Beamten von hinten an, würgt ihn im Schwitzkasten. Kurzzeitig verliert der Beamte sogar das Bewusstsein. Lebensgefahr besteht.

Gericht sieht versuchten Totschlag

Das Schwurgericht wertet die Aktion wie die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag. Für die Einschätzung der Nebenklage, die Tat sei als Mordversuch einzuordnen, sieht das Gericht im Urteil am Dienstag keinen Anlass. Keine Berücksichtigung findet allerdings auch Verteidiger Volker Schröder, der bei seinem Mandanten keine Tötungsabsicht sieht und auf gefährliche Körperverletzung plädiert. Schröder: „Er hat gar nicht daran gedacht, dass der Beamte ums Leben kommen könnte.“

Norbert Leygraf, der psychiatrische Gutachter, hatte dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Von dissozialem Verhalten und fehlender Impulskontrolle sprach Leygraf. Christian P. sei weiterhin gefährlich und müsse in der Psychiatrie durch Verhaltenstherapien lernen, die Impulskontrolle aufzubauen. Leygraf: „Verbüßen alleine reicht nicht aus.“

Von der Kölner Strafjustiz hat Christian P. auch noch einen Prozess zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn angeklagt, weil er am 26. Oktober bei der Demonstration „Hooligans gegen Salafisten“ einem Polizisten einen schweren Absperrpoller in den Rücken geworfen haben soll.