Essen. Laut Anklage hat ein Hooligan (23) aus Düsseldorf am Essener Hauptbahnhof einen Bundespolizisten gewürgt. Seit Freitag steht der 23-Jährige vor Gericht.
Auf sein Fußballtrikot, das ihn als Fan von Fortuna Düsseldorf auszeichnet, hat Christian P. am Freitag verzichtet. Im weißen Hemd sitzt der Düsseldorfer vor dem Essener Schwurgericht. Es geht um viel für den 23 Jahre alten Hooligan des Fußball-Zweitligisten. Versuchten Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, weil er nach einem Spiel bei Rot-Weiss Essen einen Bundespolizisten am Essener Hauptbahnhof gewürgt und lebensgefährlich verletzt haben soll.
Das weiße Hemd des Angeklagten, der in Tests einen Intelligenzquotienten von nur 67 erreichte, verharmlost ein wenig seine strafrechtliche Vergangenheit. Immer wieder fiel er bei Spielen der Fortuna durch Gewaltaktionen auf, reagierte aggressiv auf Polizeiuniformen. Zuletzt fiel er kurz vor seiner Inhaftierung bei der gewalttätigen Demo “Hooligans gegen Salafisten” am 26. Oktober 2014 in Köln auf. Da soll einem Polizisten einen 6,5 Kilogramm schweren Poller in den Rücken geworfen haben.
Stimmung der Fortunafans bei der Rückreise war aggressiv
Knapp drei Wochen später besuchte der frühere Förderschüler das Regionalligaspiel seiner zweiten Mannschaft an der Essener Hafenstraße. RWE gewann mit 3:0, die Stimmung der Fortunafans bei der Rückreise war aggressiv.
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Laut Anklage wollte Christian P. im Essener Hauptbahnhof einem anderen Fan helfen, dessen Personalien die Polizei gerade festgestellt hatte, weil er einem der Beamten den “Stinkefinger” gezeigt hatte. Von hinten sprang Christian P. einem Bundespolizisten in den Rücken, nahm ihn in den Schwitzkasten. Obwohl der kräftige Polizist sich wehrte, hatte er offenbar keine Chance. Beide lagen auf dem Rücken, der Beamte oben. Der massige Angeklagte, 108 Kilo bei 1,70 Meter Körpergröße, soll den Druck auf den Hals des Polizisten immer mehr verstärkt haben, bis dieser kurzzeitig bewusstlos wurde.
Anklage stuft die Attacke als versuchte Tötung ein
Nur massive Hilfe anderer Polizisten brachte Christian P. dazu, von seinem Opfer abzulassen. Die Attacke wird von der Anklage als versuchte Tötung eingestuft, so Staatsanwalt Eberhard Buschmann: “Lebensgefahr wurde bejaht.”
Davon will Christian P. aber nichts mitbekommen haben. In einer von seinem Verteidiger Volker Schröder vorgelesenen Erklärung weist der Angeklagte sogar Verletzungsabsichten von sich: “Ich habe den Beamten einfach nur festgehalten. Wenn er verletzt wurde, tut es mir leid.” Er hätte “ohne nachzudenken” einfach nur dem anderen Fan helfen wollen. Dabei seien der Polizist und er zu Boden gegangen, der Beamte hätte “mit vollem Gewicht auf meinem Bauch gelegen”. Wie schon in früheren Fällen sieht Christian P. auch jetzt die Schuld beim mutmaßlichen Opfer: “Ich hatte Angst, dass er mich schlägt, wenn ich ihn los lasse.” Dass der Polizist bewusstlos wurde, “habe ich nicht bemerkt”.
Fragen muss Christian P. am Freitag noch nicht beantworten, weil die Sachverständigen, Rechtsmedizinerin und Psychiater, fehlen. Dem Angeklagten, der in der Vergangenheit von der Düsseldorfer Justiz eher zurückhaltend behandelt wurde, droht die zeitlich unbestimmte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.