Essen. . Ein Schulbusfahrer (56) aus Essen hat ein Mädchen (12) missbraucht. Das Landgericht verurteilte den Mann nun wegen Missbrauchs eines Kindes zu eineinhalb Jahren Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung. Der Mann versuchte anfangs den Eindruck zu wecken, das Mädchen hätte ihn angemacht.
Als Schulbusfahrer hatte der 56-jährige Essener das zwölfjährige Mädchen kennengelernt. Weil sie als letzte Schülerin einstieg, musste sie vorne sitzen, nah beim Fahrer. Im Frühjahr dieses Jahres holte er sie eines Nachmittags in seinem Privatauto vom Nachhilfeunterricht ab, lockte sie in seine Wohnung in Bergerhausen, wo er sie sexuell missbrauchte. Die V. Strafkammer des Landgerichtes verurteilte den bislang unbescholtenen Mann nun wegen Missbrauchs eines Kindes zu eineinhalb Jahren Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung.
„Ich weiß es nicht“, beteuert der Angeklagte leicht verzweifelt immer wieder und hat keine Erklärung für die Tat. Er weiß angeblich nicht, wie es dazu kommen konnte, dass er das Kind mit in seine Wohnung nahm. „Ich wollte nichts Sexuelles“, sagt er. Und das, obwohl er nach eigenen Angaben Tage zuvor am Telefon zu ihr sagte: „Wir kommen beide in Teufels Küche, wenn das herauskommt.“
Angeklagter zeigte sich ratlos
Niemals zuvor will er sexuelle Phantasien mit Kindern gehabt haben. Dennoch landet die Zwölfjährige nackt auf seinem Sofa, er zieht sich ebenfalls aus, es kommt zu Übergriffen, die das Kind vor Ekel zum Weinen bringen. Da lässt er von ihr ab und bringt sie nach Hause.
„Wenn man nicht weiß, warum man etwas getan hat, kann man auch keine Strategien entwickeln, um es in Zukunft zu verhindern“, macht Richterin Luise Nünning ihm klar. Der 56-Jährige bleibt bei seiner Ratlosigkeit, versucht anfangs sogar den Eindruck zu erwecken, als hätte das Mädchen ihn angemacht. Doch nach kurzem Gespräch mit seinem Verteidiger Volker Schröder lässt er das ganz schnell.
Mädchen vertraute sich der Mutter an
Es dauert ein paar Wochen bis die Zwölfjährige den Mut fasst, ihrer Mutter von den Übergriffen zu berichten. Es kommt zur Anzeige. Staatsanwalt Gabriel Wais fürchtet, dass der Angeklagte sich zu wenig mit dem Geschehen auseinandersetzt. Er habe Vertrauen missbraucht, wirft Wais ihm außerdem vor. Er möchte den 56-Jährigen für eineinhalb Jahre im Gefängnis sehen, ohne Bewährung. Nebenklagevertreterin Imke Schwerdtfeger schließt sich an. Beide beantragen außerdem Berufsverbot für den Fahrer, der seinen Job verlor, und der gerade eine staatlich finanzierte weitere Ausbildung zum Linienbusfahrer absolviert.
Für ein Berufsverbot gäbe es keine Voraussetzung, so Verteidiger Schröder. Das sieht auch die Kammer so. Der Angeklagte bekommt allerdings einen Bewährungshelfer. „Sie sollten mit ihm auch über eine Therapie reden“, rät die Richterin.