Essen. Wie ein lieber Opa wirkt der Rentner aus Kettwig, der am Montag vor der V. Essener Strafkammer auf der Anklagebank sitzt. Doch die freundliche Fassade täuscht. Mindestens 136 Mal hat der 64-Jährige seine anfangs acht Jahre alte Enkeltochter sexuell missbraucht. Dafür muss er zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Wie ein lieber Opa wirkt der Rentner aus dem Essener Stadtteil Kettwig, der am Montag vor der V. Essener Strafkammer auf der Anklagebank sitzt. Doch die freundliche Fassade täuscht. Mindestens 136 Mal hat der 64-Jährige seine anfangs acht Jahre alte Enkeltochter sexuell missbraucht. Dafür muss er zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Eine echte Hilfe hatte seine Tochter sich von ihm versprochen. Die Alleinerziehende mit fester Anstellung vertraute ihm ihre Tochter an, denn der Witwer hatte Zeit. „Das Mädchen war fast mehr bei ihm als bei seiner Mutter“, stellte Richterin Luise Nünning im Urteil fest. Er brachte das Kind zur Schule, versorgte es und besaß sogar eine Vollmacht seiner Tochter, dass er mit der Kleinen zum Arzt gehen durfte.

136 Fälle in drei Jahren

Aber wenn er allein mit der Enkelin war, setzte er sich rücksichtslos über die Interessen des Kindes hinweg. Die Anklage ging von 136 Fällen in den Jahren 2011 bis 2014 aus, in denen er es unsittlich berührte. Weiter ging er nicht, zum Geschlechtsverkehr kam es nie.

Als das Mädchen elf Jahre alt war, weigerte es sich im April 2014, den Großvater weiter zu besuchen. Es vertraute sich seiner Mutter an, die die Polizei einschaltete. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten auch Nacktbilder der Enkelin auf dem Handy des Opas. In der Vernehmung hatte der Kettwiger die Taten auch gestanden, er selbst sprach von „etwa 20 Taten in der Woche“.

Staatsanwältin beantragt Bewährung

Die 136 Fälle der Anklage seien daher auch „das absolut Mindeste“, betonte Staatsanwältin Alexandra Rott, die die Anklage nicht selbst verfasst hatte. Strafmildernd rechnete sie dem Rentner an, dass er vor Gericht ein Geständnis abgelegt hatte. Das war auch deshalb wichtig, weil die Elfjährige vor Gericht nicht in der Lage war, etwas zu sagen.

Schwierig sei die Bestrafung, weil keine Wiederholungsgefahr bestehe und die Mutter des Kindes ihren Vater gar nicht in Haft sehen wolle. Staatsanwältin Rott: „Zwei Jahre Haft mit Bewährung, das ist gerade noch vertretbar.“ Verteidiger Volker Schröder im Plädoyer zum Mandanten: „Sie können dankbar sein, wenn das Gericht diesem Antrag folgt.“

Aber dafür sah das Gericht keine Möglichkeit. Die Vielzahl und das Gewicht der Fälle ließen keine Bewährung zu, sagte Richterin Nünning.