Essen.
Zu Hause vor dem offenen Feuer am Kamin sitzen und sich einfach mollig wohl fühlen - herrlich. Doch der ein oder andere Anwohner wird draußen da eher die Nase rümpfen, wenn es aus einem Schornstein qualmt.
Weil die Luft durch Kamine und Öfen zusätzlich belastet wird. Erst vor kurzem warnte die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, dass die Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungsanlagen im Winter bis zu 25 Prozent in einer Großstadt ausmachen kann - und dann mehr Dreck in die Luft geblasen werde als durch den Autoverkehr.
Ein Alleingang nützt wenig
Dabei hat sich in Essen gerade der Wirbel um die verschärfte Umweltzone Ruhrgebiet gelegt. Nun könnten zwar theoretisch auch Kaminofen-Besitzer einen Beitrag gegen Feinstäube leisten - die Kommune hätte hier auch die Möglichkeit, Grenzwerte über eine Brennstoffverordnung festzulegen. Davon machte in der Vergangenheit im Rhein-Ruhr-Raum aber lediglich Düsseldorf Gebrauch. Die Stadt Essen will keinen Alleingang, weil der Feinstaub eben an den Stadtgrenzen nicht Halt macht, meint Umweltdezernentin Simone Raskob. Eine Initiative gegen zuviel Staub aus den Kaminen mache nur Sinn, wenn die Nachbarstädte an einem Strang ziehen. Ein entsprechender Vorstoß sei aber schon vor Jahren vom Landesgesetzgeber abgelehnt worden, so Raskob.
Messungen und Berechnungen über die Feinstaubverschmutzung durch Kaminöfen gibt es für Essen nicht. „Aber die Auswirkungen sind bei austauscharmer Wetterlage beträchtlich“, betont Peter Schütz, Sprecher des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Deshalb appelliert das Landesumweltamt bei schwachem Luftaustausch an die Bewohner, „auf Öfen- und Kaminheizungen zu verzichten“. Allein in diesem Jahr gab es schon vier Warnmeldungen für Essen.
„Nicht geeignet“
Der LANUV-Sprecher hält zudem kleine Kaminöfen für den ganztägigen Dauerbetrieb „nicht für geeignet. Sie sind ineffizient.“ Düsseldorf hat 20.000 Kleinfeuerungsanlagen. In Essen könnten es sogar noch mehr sein, über genaue Zahlen verfügt das Umweltamt nicht. Die Emissionsgrenzwerte für Staub wurden erst vor zwei Jahren verschärft und liegen nunmehr bei maximal 150 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Die in Baumärkten und Fachgeschäften erhältlichen Produkte erfüllen heute diese Norm - nicht aber viele Altanlagen. Die müssen nach der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes nachgerüstet beziehungsweise ersetzt und der Nachweis dafür spätestens bis zum Ende 2024 erbracht werden.
Bis dahin, so hofft der Bund, wird sich aufgrund der neuen Verordnung die durch Kamine verursachte Feinstaubbelastung halbieren.