Essen. . Im Zweifel für die Angeklagten: Laut Urteil des Essener Jugendschöffengerichtes haben zwei Angeklagte (18 und 19) eine 21-Jährige aus Essen-Altenessen nach einem Trinkspiel nicht vergewaltigt. Die Richterin sprach die beiden frei. Es stehe Aussage gegen Aussage. Zweifel bleiben trotzdem.
Ist eine 21-jährigen Essenerin nach einem Trinkspiel vergewaltigt worden? Laut Urteil des Essener Jugendschöffengerichtes war es keine Vergewaltigung - Zweifel blieben. „In dubio pro reo“, so Richterin Kathrin Schürmann, sprach das Gericht die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten frei.
Dass die junge Altenessenerin gelogen hatte, als sie die beiden mit ihrer Aussage belastete, sagte das Gericht ausdrücklich nicht. Über eine Freundin, die mal mit einem der Angeklagten befreundet war, hatte sie die beiden erst am Abend des 24. Oktober 2013 kennengelernt. Alkohol, ein Trinkspiel mit sexuell geprägten Fragen – den jungen Leuten gefiel es.
Erst als die Freundin weg und die 21-Jährige mit den jungen Männern allein war, seien diese zudringlich geworden und hätten sie vergewaltigt, hatte die junge Frau erzählt. Kurz danach schickte sie ihrer Freundin sogar noch eine Nachricht: „Ich will die nie wieder sehen. Lad’ die nie wieder ein.“
Richterin vermisste plausible Erklärung für späte Anzeige
Dass es dann aber eineinhalb Tage dauerte, bis sie ihrer Freundin konkret von einer Gewalttat erzählte und warum sie erst danach zur Polizei ging, dafür vermissten die Richter eine plausible Erklärung. Möglich sei, dass die Freundin die Anzeige verlangte, weil sie der 21-Jährigen die Tat sonst nicht geglaubt hätte.
Richterin Schürmann betonte im Urteil, dass die junge Frau vor Gericht und bei der Polizei eine detaillierte Schilderung abgegeben hätte. Letztlich stehe aber Aussage gegen Aussage, nachdem die Angeklagten von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen hatten. Objektive Beweise, die die Schilderung der Frau unterstützten, fehlten. Schürmann: „Es bleiben zu viele Zweifel, um ihr zu folgen.“
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor übereinstimmend Freispruch beantragt. Lediglich Rechtsanwalt Tobias Degener, der die 21-Jährige vertrat, forderte die Verurteilung der Angeklagten.