Essen. Der NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz hat die Spitzelvorwürfe gegen Mr. Wash fünf Monate lang geprüft. Das Ergebnis: Die Essener Autowaschkette hat in acht seiner 33 Filialen rechtswidrig Videokameras betrieben und Personal bei der Arbeit gefilmt. Das Bußgeld ist saftig: 64.000 Euro.

Gut fünf Monate hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) in der „Big Brother“-Affäre bei Mr. Wash ermittelt. Das Ergebnis: ein saftiger Bußgeldbescheid über 64.000 Euro, der der Direktion der Essener Autowaschkette vor wenigen Tagen auf den Tisch flatterte. „Das Unternehmen hat in acht seiner 33 Niederlassungen 60 Videokameras rechtswidrig betrieben“, sagt LDI-Sprecher Nils Schröder.

Der „Stern“ hatte die mutmaßlichen Spitzel-Praktiken enthüllt. Anhand von Fotos und Videoaufnahmen konnte nachgewiesen werden, dass Personal bei der Arbeit wie auch Kunden mit Videokameras gefilmt wurden. „Das ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz“, bestätigt der Sprecher. Ein Vergehen, dass das LDI als „relativ schweren Verstoß“ einstuft.

Mr. Wash hat "fahrlässig" gehandelt

Der Bescheid setzt sich aus zwei Einzelbußen zusammen: Während die unzulässigen Kameras mit 54.000 Euro geahndet wurden, gab’s eine zusätzliche 10.000 Euro-Buße, weil Mr. Wash es versäumt hatte, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Das LDI hebt hervor, dass sich Mr. Wash in der Aufarbeitung der Spitzel-Affäre „kooperativ“ verhalten habe. 30 Überwachungskameras seien inzwischen abgebaut und andere neu ausgerichtet worden. Versteckte Kameras habe man bei Mr. Wash nicht festgestellt. Inzwischen gebe es auch einen Datenschutzbeauftragten, der überdies „gute Arbeit“ leiste. Unterm Strich wirft das LDI Mr. Wash vor, „fahrlässig“ gehandelt zu haben. Bei „Vorsätzlichkeit“ wäre das Bußgeld doppelt so hoch ausgefallen.

Service für die Kunden

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten LDI-Inspektoren die Firmenzentrale auf der Hans-Böckler-Straße und die Filiale Gladbecker Straße unter die Lupe genommen. In diesen beiden sowie in sechs weiteren Niederlassungen seien Verstöße festgestellt worden. Videokameras waren dort unzulässigerweise auf Mitarbeiter in der Fahrzeugreinigung und in den Ölwechselgruben gerichtet, auch Kunden gerieten ins Visier. Hinzu kam: Das Internet-Überwachungssystem war nicht ausreichend gesichert. Unbefugte konnten leicht von außen eindringen.

Mr. Wash hatte die Spitzel-Vorwürfe energisch bestritten. Zu den Kameras in den Ölwechselgruben hieß es: „Sie sind nicht zur Bespitzelung der Beschäftigten installiert, sondern als besonderer Service für unsere Kunden. Diese können aus ihrem Auto heraus live beim Ölwechsel zusehen. Allerdings wird die Übertragungsdauer der Bilder für den Kunden verkürzt und die Kamera danach automatisch abgeschaltet.“

Bestritten wurde auch der Vorwurf, Mitarbeiter würden sogar im Pausenraum überwacht. Mr. Wash stellte klar, dass es sich um einen Geldzählraum gehandelt habe. Nur: Videoüberwachung ist auch dort nicht zulässig.