Essen. Für die Zollfahnder war die Ermittlung ein kniffliges Puzzle: Auf einem Essener Konto waren 231.000 Euro gelandet - und die Begleitumstände waren dubios. Stammte das Geld aus Drogengeschäften? Sollte es “gewaschen“ werden? Die Antworten auf diese Fragen bringen einen Essener nun wohl hinter Gitter.
Es geht um eine sechsstellige Summe: Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen einen mutmaßlichen "Geldwäscher" Anklage erhoben. Dem Mann droht eine bis zu fünfjährige Haftstrafe. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, muss der 36-Jährige möglicherweise bis zu zehn Jahre hinter Gitter. Derzeit sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Auf den Fall aufmerksam wurden die Ermittler, nachdem im November 2013 auf dem Konto des 36-Jährigen ein ungewöhnlich hoher Geldeingang aus Asien verbucht wurde. Als dessen Bank erfuhr, dass der Mann die insgesamt 231.000 Euro zügig in bar von seinem Konto abheben möchte, schickten sie eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige an Zollfahndung und Landespolizei.
Erste Untersuchungen brachten bereits Ergebnisse: Der 36-Jährige war in der Vergangenheit mehrfach wegen Drogendelikten in Erscheinung getreten. Die Schlussfolgerung der Ermittler: Das Geld könnte aus einem illegalen Drogendeal stammen, und es ist möglich, dass der Mann das Geld "waschen" möchte.
Geldwäsche erfreut sich zunehmender Beliebtheit
Als die Ermittler den Mann später befragten, konnte er nichts zur Herkunft des Geldes sagen. Er gab lediglich an, dass er das Geld erhalten habe, um damit Autos und Kleidung zu kaufen. "Handelsbasierte Geldwäsche", also, die sich laut Zollfahndungsamt Essen "zunehmender Beliebtheit erfreut." Zur Erklärung: Geld, das aus dunklen Machenschaften stammt, wird von den Tätern oder Mittelsmännern in Sachwerte investiert, die anschließend wieder verkauft werden - dann ist es "gewaschen".
Es dauerte Monate, bis die Zollfahnder schließlich herausfanden, wie das Geld auf dem Konto des 36-Jährigen landete - mit Hilfe einer betrügerischen "Phishing-Attacke": Im Dezember 2013 erstattete ein im Osten Deutschlands ansässiges Unternehmen Anzeige, weil es Opfer eines Betrugs geworden sei. Ein asiatischer Kunde des Unternehmens habe eine Rechnung in Höhe von 231.000 Euro zwar überwiesen - das Geld sei dann aber nie bei dem Unternehmen angekommen.
Wie sich herausstellte, hatte der asiatische Kunde zuvor eine E-Mail mit einem gefälschten Briefkopf des ostdeutschen Unternhmens erhalten, in dem darum gebeten wurde, künftig für Zahlungen eine andere Kontoverbindung zu nutzen - nämlich die des 36-jährigen Esseners.
Offenbar diente der Mann lediglich als "Strohmann". Mit der Phishing-Attacke dürfte er laut Zollfahndung nichts zu tun haben. Mit der im Anschluß versuchten Geldwäsche allerdings schon.