Essen. . Sie appellieren an das Management : Lasst uns in Notzeiten enger zusammenarbeiten. Der Unmut gestrandeter Reisender über die unbefriedigende Taxi-Gutschein-Praxis hat einen Grund: Per Vertrag dürfen nur Wagen von „Taxi Essen“ den Hauptbahnhof ansteuern. Fast 50 Prozent der Essener Taxis bleiben somit außen vor.

Der Taxi-Weitertransport gestrandeter Bahn-Reisender könnte an Chaostagen wie diesen womöglich besser funktionieren, wenn nicht nur Autos der Genossenschaft „Taxi Essen“ den Hauptbahnhof ansteuern dürften. Diese Ansicht vertritt „Taxi Süd“-Mitgesellschafter Jürgen Kowallik. Gleichzeitig weist er die im WAZ-Bericht „Wut auf sture Taxifahrer“ erhobenen Vorwürfe vehement zurück. Grund: Zwischen der Bahn und „Taxi Essen“ bestehe ein exklusiver Vertrag. Heißt: Nur Fahrer von „Taxi Essen“ dürften DB-Taxigutscheine entgegennehmen. „Das sind nur 50 Prozent der Essener Taxen“, so Kowallik. „Der Rest, meist kleineren Zentralen angeschlossen, bleibt außen vor.“ Dazu gehören neben „Süd“ auch Taxi Specht, Taxi Steele und andere.

Ingo Kathol-Perrier, Geschäftsführer von Taxi Specht, berichtet, dass er am Mittwoch beim Bahnhofsmanagement vorstellig geworden sei. „In einer Notlage, wie wir sie im Moment erleben, sollten zum Wohl der Reisenden alle Taxizentralen in Essen eng zusammenarbeiten“, sagt er. Das funktioniere anderswo, etwa in Bochum und Gelsenkirchen, völlig problemlos - bloß in Essen nicht.

"Nur Bargeldfahrten annehmen"

Auch Jürgen Kowallik tadelt die Bahn: „Warum die DB nur 50 Prozent der Essener Taxifahrer zutraut, ihre stehengelassenen Fahrgäste zu befördern, bleibt wohl ihr Geheimnis.“ Die „kleineren Zentralen“, betont er, seien sehr wohl bereit, diese Not-Fahrten durchzuführen - auch bargeldlos.

Auch am Mittwoch stehen an der Nordseite des Hauptbahnhofs wieder Dutzende gestrandeter DB-Kunden am Taxistand Schlange. Ein Taxifahrer gegenüber am Haus der Technik gibt an, unter der Flagge von „Taxi Essen“ zu fahren. „Aber mein Chef hat mir strengstens verboten, den Bahnhof anzusteuern“, fügt er hinzu. Die klare Auflage für ihn: nur Bargeldfahrten annehmen - und Rechnungsfahrten abweisen. Der angebliche Hintergrund: Seinem Unternehmen gehe es nicht sonderlich gut, daher sei es dringend auf Bargeld-Einnahmen angewiesen.