Essen. . Das Jobcenter Essen verweigerte einer jungen Mutter Geld für die Ersteinrichtung einer Wohnung mit dem Hinweis: Erst, wenn sie ihre Ausbildung abbrechen würde, dann käme sie in den Genuss der vollen Leistungen. Später stellte sich heraus, dass das Amt irrte. Es entschuldigte sich nun für den Fehler.

Natascha P. musste als junge Mutter früh lernen, ihr Leben zu meistern. Als sie mit 17 ihren Sohn bekam, hatte sie gerade den Realschulabschluss in der Tasche und eine Ausbildung zur Kinderpflegerin begonnen. Die Beziehung mit dem Vater des Kindes ging in die Brüche. Zu den Eltern zu ziehen, das ging als kleine Familie nicht mehr. Sie musste sich eine eigene Bleibe für sich und ihren Sohn suchen. „Damit fing das Theater mit dem Jobcenter an“, sagt die heute 18-Jährige, die sich hilfesuchend an die WAZ wandte.

Ihr Bafög, das sie zu dieser Zeit bekam, reichte nicht aus, um die Kaution und die Einrichtung für eine kleine Wohnung zu bezahlen. Natascha P. ging zum Jobcenter. Dort wollte sie wissen, wieviel Zuschuss sie bekommen würde, wenn sie die Wohnung anmieten würde, die sie sich in Schonnebeck ausgesucht hatte. Doch man habe sie wieder weggeschickt. Sie solle erst den Mietvertrag unterschreiben. Dabei wollte Natascha P. nur sicher gehen, dass sie sich die Wohnung letztlich auch leisten kann.

Also mietete sie die Wohnung an und das Erwachen kam mit dem Bescheid des Amtes: Gerade 76 Euro Zuschuss sollte sie bekommen. Also beantragte sie beim Jobcenter die Übernahme der Kaution und der Erstausstattung. Diesen Antrag lehnte das Amt ab, weil Natascha P. Bafög bekomme. Zwischenzeitlich waren ihre Eltern eingesprungen, mussten dafür einen Kredit aufnehmen.

Jobcenter-Leiter nimmt Stellung

Die junge Mutter schaltete einen Anwalt ein und legte Widerspruch ein. Was ihr aber besonders aufstieß, war die Art der Beratung im Jobcenter. Um in den vollen Genuss der Leistungen zu kommen, müsste sie ihre Ausbildung abbrechen, soll die Mitarbeiterin im Jobcenter sinngemäß gesagt haben. „Dafür gibt es Zeugen“, meint Natascha P.

Die Äußerungen sind umso unverständlicher, weil das Jobcenter gern öffentlich betont, wie wichtig das Thema Ausbildung ist, um jungen Menschen eine andere Perspektive als Hartz IV zu bieten. Der Leiter des Jobcenters, Dietmar Gutschmidt, stellt sich vor seine Mitarbeiter. „Das ist keinesfalls unsere Beratungsleistung, jemanden zum Abbruch der Ausbildung zu raten“, sagt er. Er könne sich nur vorstellen, dass es eine allgemeine Aussage war, um die gesetzlichen Ansprüche zu erklären.

Auch die Weigerung, den Wohnzuschuss vorab zu berechnen, kann sich Gutschmidt nicht erklären. „Das ist unüblich. Unsere Kunden müssen wissen, auf welchen Kosten sie gegebenenfalls sitzen bleiben.“ Im Fall der abgelehnten Anträge auf Erstausstattung hat das Amt Fehler eingeräumt und das Geld ausgezahlt. „Dafür müssen wir uns entschuldigen“, so Gutschmidt.

Natascha P. hat übrigens ihre Ausbildung im Februar abbrechen müssen, weil die Betreuung mit der Tagesmutter nicht funktionierte. Nun bezieht sie volle Leistungen. Im Herbst geht ihr Sohn in eine Kita und dann will sie eine neue Ausbildung beginnen.