Essen.
Bieder wirkt er, vor dem Strafgericht saß der 42-Jährige aus der Essener City bislang noch nicht. Heimlich hatte er von seinem Computer aus Kinderpornos angeboten – bis er ins Netz hessischer Polizeifahnder geriet. Am Mittwoch verurteilte ihn das Amtsgericht Essen zu zehn Monaten Haft mit Bewährung. Außerdem muss er 1500 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Biedermann, der als Materialprüfer einen festen Job ausübt, ahnte nicht, dass zu den Kunden seiner Kinderpornoseite im Internet die Task-Force des hessischen Landeskriminalamtes zählte. Für ihn unverdächtig luden die Beamten das angebotene Material herunter: Fotos und Videos, die Sex mit Kindern zeigen.
Der unverdächtige Besuch vom Nikolaustag 2011 führte zu einer offiziellen Visite der Fahnder am 26. Januar 2012. Seinen Computer nahmen sie mit, außerdem mehrere lose Festplatten. Die aufwendige Auswertung der Dateien ergab 1830 Fotos und 16 Videos mit eindeutig kinderpornografischen Inhalten, darunter auch mit Kindern, die jünger als sechs Jahre waren.
Angeklagter zeigte Reue
Sein Verteidiger Clemens Louis legte für den Mandanten ein Geständnis ab. Dieser sei ein Daten-Messi, erklärte er die „erhebliche“ Anzahl der Bilder. Außerdem habe der 42-Jährige seit längerer Zeit psychische Probleme. Der Angeklagte selbst sprach von Sozialproblemen: „Ich bin seit 14 Jahren solo und vegetiere vor mich hin. Wenn ich von der Arbeit komme, sitze ich vor dem Computer.“ Reue zeigte er: „Ich möchte mich bessern und will alles dafür tun.“
Richter Etan Güven nahm ihm das ab, empfahl ihm professionelle Hilfe: „Sie scheinen etwas ändern zu wollen.“ Der Angeklagte müsse daran arbeiten, dass sich so etwas nicht wiederhole. Er habe als Richter oft die Erfahrung gemacht, dass die Angeklagten die Gefahr durch Kinderpornos verharmlosten. Schließlich missbrauchten sie ja keine Kinder, sei ihr Standpunkt. Das sei die falsche Einschätzung, mahnte Güven und sprach von der Nachfrage nach diesen Fotos und Videos. „Wenn es die Konsumenten nicht gibt, dann gibt es auch nicht die Leute, die solche Bilder von Kindern machen.“
Er müsse sich doch nur vorstellen, was den Kindern angetan wird: „Wenn sie missbraucht werden, sind sie kaputt. Sie sind dann zu nichts mehr in der Lage, haben Schwierigkeiten Familien zu gründen, leiden unter Angstzuständen.“
Eindringlich redete er dem Angeklagten ins Gewissen, früh genug auf Signale der Wiederholungsgefahr zu reagieren. Und gab einen praktischen Tipp: „Den PC abschaffen.“