Essen. Partykönig, Clubbetreiber und Chef einer Restaurantkette – aber eben auch ein Vater, der aus Wut auf die Freunde seiner 13-jährigen Tochter einschlug. Sie hatte die Jungen und Mädchen ohne sein Wissen zum Übernachten in sein Haus eingeladen. Wegen der Schläge verurteilte ihn nun das Amtsgericht Essen.

Mit der Faust schlug ein 47 Jahre alter Gastronom aus Essen auf die Freunde seiner 13-jährigen Tochter ein. Er hatte sie überrascht, als sie seine Abwesenheit zu einer kleinen Übernachtungsparty ausgenutzt hatten. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Essen ihn wegen vierfacher Körperverletzung zu 10.000 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze).

Kein Drama aus der Unterschicht, sondern der nächtliche Ausbruch eines Mannes, der mit seinen Diskotheken und einer Restaurantkette seit Jahren im Licht der Öffentlichkeit steht. „Partykönig des Ruhrgebietes“ nannte ihn mal ein Journalist. Allerdings war über den Rüttenscheider schon früher zu hören, dass allein der Anblick seines Hundes auf der Straße finanzielle Forderungen von Geschäftspartnern abwehrte.

Sex-Orgie vermutet

Laut Anklage griff er zu drastischen Erziehungsmethoden, als er am 23. Juni 2013 morgens um sechs Uhr von der Arbeit in sein Rüttenscheider Haus zurückkehrte. Leichtbekleidete Jungen und Mädchen sah er und rastete aus. Dabei hatte seine 13-jährige Tochter lediglich die väterliche Abwesenheit ausgenutzt und nach einer auswärtigen Party ohne sein Wissen Freundinnen und Freunde zum Übernachten mitgebracht. Von einer Sex-Orgie, an die der 47-Jährige dachte, keine Spur.

Auf Fragen verzichtete er: Laut Anklage schlug er dem ersten Jungen sofort die Faust an den Kopf. Mit den Worten „Wer ist der Nächste?“ soll er drei Jungen mit der Faust geschlagen haben. Dann ging er ins Nebenzimmer: „Habt Ihr Glück, dass Ihr Mädchen seid.“ Der Spruch soll ihn nicht gehindert haben, eine 14-Jährige so vor die Wand zu stoßen, dass sich unter ihrem Auge ein Bluterguss bildete. Dass er seine Tochter geschubst habe, wie sie bei der Polizei erzählte? „Kann sein.“

Mit der Faust zugeschlagen

Vor Gericht räumt er die Vorwürfe ein. Er betont, dass er nicht mit der Faust geschlagen habe. Tatsächlich hätte er die Jungs „fest mit der flachen Hand vor den Hinterkopf geschlagen, um so ihre Auswärtsbewegung zu beschleunigen“. Schön formuliert. Amtsrichterin Katja Domin zeigte sich im Urteil dennoch überzeugt, dass er mit der Faust zuschlug.

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich vor Gericht, er habe „wie ein Löwenvater sein Löwenbaby schützen wollen“. Dieses Sprachbild gefiel der Richterin. Sie ergänzte es: „In dieser Situation will eben niemand einem Löwen begegnen.“ Eindringlich belehrte sie den 47-Jährigen noch, dass er wegen einer früheren einschlägigen Bewährungsstrafe sein Verhalten ändern solle.