Essen/Gelsenkirchen. Im Essener Hauptbahnhof kontrollierten Bundespolizisten eine Frau aus Gelsenkirchen, gegen die ein Strafbefehl wegen wiederholter Beförderungserschleichung vorlag. Da die 45-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht bezahlt hatte, wurde sie in die JVA Essen gebracht.
Eine Schwarzfahrerin muss ins Gefängnis, weil sie die Strafe nicht bezahlt hat, zu der sie ein Gericht verdonnert hatte: Bundespolizisten kontrollierten die 45-jährige Frau am Donnerstag zufällig im Essener Hauptbahnhof. Dabei stellten sie fest, dass gegen die Gelsenkirchenerin ein Strafbefehl wegen fortgesetzter Beförderungserschleichung vorlag.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte die Frau zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die Uneinsichtige war 15 Mal schwarz gefahren, weil sie nicht bereit war, für Bus- und Bahnfahrten Geld zu bezahlen. Auch die Geldstrafe hatte sie nicht bezahlt. Auf der Essener Wache der Bundespolizei wurde der 45-Jährigen letztmalig die Möglichkeit gegeben, die Geldstrafe zu entrichten.
Da die Frau die Chance nicht nutzte, brachten Bundespolizisten die Gelsenkirchenerin direkt in die Justizvollzugsanstalt Essen. Dort muss sie die „Ersatzfreiheitsstrafe“ verbüßen: 60 Tage lang. (we)