Essen.

Das Essener Landgericht hat am Montag die ersten Klagen gegen das Universitätsklinikum Essen abgewiesen, in denen es um die gefährlichen Brustimplantate aus Frankreich ging. Frauen aus Sprockhövel und aus Rheda-Wiedenbrück hatten behauptet, die Klinik habe zu spät reagiert. Das Gericht wies darauf hin, dass es erst im Januar 2012 die offizielle Empfehlung gab, die Kissen zu ersetzen.

Auf 20 000 Euro Schmerzensgeld hatte eine 55 Jahre alte Frau aus Sprockhövel geklagt. Der damals an Brustkrebs erkrankten Frau war 2003 im Essener Klinikum ein Silikonkissen aus den Niederlanden eingesetzt worden, das baugleich mit den gefährlichen PIP-Brustimplantaten aus Frankreich ist. Offenbar zur Profitmaximierung hatte der französische Hersteller Industriesilikon verarbeitet, das sich nach Jahren auflösen konnte.

Essener Gericht sah keine Pflichtverletzung

Der erste Verdacht gegen die Kissen war 2010 laut geworden. Die Sprockhövelerin argumentierte deshalb vor der für Arztsachen zuständigen 1. Zivilkammer am Landgericht Essen, schon damals hätte das Klinikum reagieren und ihr das Implantat entfernen müssen. Das Gericht wies die Klage ab.

Denn erst im Januar 2012 habe es in Deutschland eine offizielle Empfehlung des zuständigen Ärztegremiums gegeben, die Kissen herauszuoperieren. Dem Klinikum sei deshalb keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Die Frau hatte sich auch erst 2012 beim Krankenhaus gemeldet.

Frau hatte Schwellungen an der Brust entdeckt

Im Grundsatz ähnlich beurteilte das Gericht die Klage einer 44-Jährigen aus Rheda-Wiedenbrück. Sie hatte sich 2004 in Essen Brustimplantate einsetzen lassen. Allerdings nicht aus gesundheitlichen, sondern aus kosmetischen Gründen. Sie verlangte insgesamt rund 100 000 Euro.

Im November 2010 hatte sie sich beim Klinikum gemeldet, weil sie Schwellungen am Implantat festgestellt hatte. Damals kam es aber nicht zur Operation, weil die Ärzte keine akute Gefahr sahen. Die Frau musste auch erst mit ihrer Kasse abklären, ob diese die Kosten für die Operation übernähme. Zum Eingriff kam es dann im Februar 2012. Auch hier sei keine Pflichtverletzung zu erkennen, entschied das Gericht.