Köln. Der TÜV Rheinland zahlt ab sofort Schadenersatz an Opfer des Brustimplantate-Skandals um die französische Firma PIP. Ein Gericht hat entschieden, dass Zahlungen von rund 3400 Euro pro Frau geleistet werden müssen - und das, obwohl der TÜV in Berufung gegangen sei.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP zahlt der TÜV Rheinland hunderten betroffenen Frauen ab sofort Schadenersatz. Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts im südfranzösischen Aix-en-Provence würden Zahlungen von 3000 Euro plus 400 Euro für Rechtsauslagen pro Frau geleistet, obwohl der TÜV in Berufung gegangen sei, teilte das Unternehmen am Freitag in Köln mit. Auf den TÜV kämen folglich Zahlungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro zu.
Das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon hatte den TÜV Mitte November wegen mangelhafter Kontrollen der Firma PIP dazu verurteilt, 1700 betroffenen Frauen einen Schadenersatz von zunächst je 3000 Euro zu zahlen. Die genaue Entschädigungszahlung soll später auf Grundlage von individuellen Gutachten festgelegt werden.
Der TÜV war gegen dieses Urteil in Berufung gegangen und hatte zudem beim Berufungsgericht in Aix-en-Provence beantragt, die Vollstreckbarkeit des Urteils auszusetzen, was aber abgelehnt wurde. Der TÜV hatte unter anderem argumentiert, es wäre sehr schwierig, das Geld von den Frauen zurückzuverlangen, sollte der TÜV im Berufungsverfahren freigesprochen werden.
Berufung nur bei Zahlung der Summe
Nun hob der TÜV hervor, dass die Berufung aufgrund einer Besonderheit des französischen Rechts nur dann weiterverfolgt werde, "wenn diese Zahlungen jetzt auch tatsächlich geleistet werden". Ein Termin für den Berufungsprozess steht noch nicht fest.
Der TÜV, der sich selbst als Opfer des Betruges der Firma PIP sieht, hatte die Produktion des Brustimplantate-Herstellers jahrelang zertifiziert. PIP hatte weltweit hunderttausende Implantate verkauft, die mit billigem Industrie-Silikon und nicht dem eigentlich vorgesehenen Spezialsilikon gefüllt waren. Die Kissen reißen schneller und können Entzündungen auslösen. In Deutschland sind etwa 5000 Frauen betroffen.
PIP-Gründer wurde zu vier Jahren Haft verurteilt
Mitte Dezember wurde PIP-Gründer Jean-Claude Mas in einem Strafprozess in Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein. Mas wurde unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV betrogen zu haben - ein Urteil, durch das sich der TÜV mit Blick auf die Schadenersatzforderungen gestärkt sieht. (afp)