Paris. Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Gericht dem TÜV Rheinland eine Mitschuld zugewiesen. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied am Donnerstag, dass der TÜV in dem Skandal haftbar sei, weil er “seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt“ habe. Deshalb müsse der TÜV für “den Schaden der Importeure und Opfer“ aufkommen.

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon hat der TÜV seine "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit" verletzt. Das Unternehmen müsse nun "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.

Dem TÜV Rheinland war im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen eines französischen Herstellers implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.

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Der TÜV hatte eine Verantwortung zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten.

Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP). PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet. (dpa)