Essen. .
Wurde OB Reinhard Paß der vermeintliche Aufhebungsvertrag mit Ex-EBE-Geschäftsführer Kunze „untergejubelt?“ Wenn ja, von wem? Der Oberbürgermeister lässt dies prüfen. Paß nahm am Dienstag Stellung zu den Vorwürfen.
Selbstverständlich habe er den Vertrag zwischen Klaus Kunze und der EBE Anfang Oktober „selbst und sehr sorgfältig geprüft“, ließ der OB am Dienstag wissen und reagierte damit auf den WAZ-Bericht vom Vortag.
Paßs Worte
Wörtlich schreibt Paß: „Im Vorfeld der Unterzeichnung war mir am 2. Oktober 2013 vom Gesellschafter EVV ein Vertragsentwurf vorgelegt worden, der in § 6 eine für die Stadt Essen und die EBE günstige Regelung vorsah. Er lautete: ‘Herr Kunze verzichtet ausdrücklich darauf, gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich vorzugehen.’ Ein wechselseitiger Verzicht der Ansprüche der Vertragspartner war nicht Bestandteil dieses Vertragsentwurfes.
Gegen diesen Entwurf hatte ich keinen Einwand. Sodann wurde mir – vermeintlich – dieser überprüfte Vertrag, nachdem er von Herrn Kunze bereits unterzeichnet war, zur Gegenzeichnung vorgelegt, was ich daraufhin in gutem Glauben tat
Falsche Vertrag vorgelegt.
Später erfuhr ich, dass der Vertrag zwischen meiner Freigabe und meiner späteren Unterzeichnung in genau diesem Punkt ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung und ohne jeglichen Hinweis geändert worden war und nun einen gegenseitigen Verzicht der Vertragspartner enthielt. Nachdem der Fehler aufgefallen war, habe ich den Vertrag in die von mir ursprünglich freigegebene Fassung zurück ändern lassen.“
Beide Seiten hätten den „von vornherein vorgesehenen Vertrag“ unterzeichnet. Damit sei der Fehler abschließend behoben.
Dem EBE-Aufsichtsrat war nach WAZ-Informationen der „falsche“ Vertrag vorgelegt wurden. Auf Intervention des privaten Mitgesellschafters Remondis wurde das Schriftstück wieder eingesammelt.