Essen. . Christina Worm vertritt als Anwältin für Sozialrecht Hartz-IV-Empfänger und berichtet von ihrem Arbeitsalltag, in dem sie sich oft über das Essener Jobcenter ärgert – das teilt sie auch öffentlich in einem Blog mit. Den findet Essens Sozialdezernent zu pauschal und zu emotional.

Verspätete Überweisungen an Hartz-IV-Empfänger, Computerpannen und hohe Bearbeitungs-Rückstände: Nachdem die Stadt vor zwei Jahren als Optionskommune startete und die Betreuung von Langzeitarbeitslosen übernahm, hakte es durchaus. Darüber klagten die Klienten. Jetzt mischt sich auch eine Juristin ein, „weil ihr die Hutschnur platzt“.

Christina Worm ist Anwältin für Straf- und Sozialrecht, hat selbst im Jobcenter einer anderen Kommune gearbeitet, bevor sie ihre Kanzlei in Holsterhausen eröffnete. Aus ihrem früheren Arbeitsalltag weiß sie, „dass sich im Jobcenter manchmal Aktenberge türmen, dass sie personell nicht immer gut ausgestattet waren und auch Schulungen fehlten, bevor der erste Kunde vor einem saß“, sagt die 32-Jährige, die die Leistungsabteilung leitete. Was sie aber im Jobcenter Essen erlebe, seitdem die Stadt es in der Hand hat, spitze sich immer weiter zu.

Erfahrungen stehen in einem Blog

Anwältin Christina Worm berichtet in ihrem Internet- Blog über Erfahrungen mit dem Essener Jobcenter, ihren Lebenslauf und ihr politisches Engagement bei den Piraten.

Den Blog hat sie über Facebook bekannt gemacht, „inzwischen haben ihn 25 000 Nutzer angeschaut“, manche kommentiert: www.gravitationswelle.com

Fordert sie Akteneinsicht, weil etwa ein Berechnungsbogen falsch erscheint, „muss ich unzählige Briefe verschicken“, sagt sie. Und da selbst nach diesem Schriftverkehr inzwischen nichts mehr passiere, kommuniziere sie nun regelmäßig mit dem Geschäftsführer. Zuvor sei sie auch an der Hotline verzweifelt oder stand trotz Termin vor verschlossenen Türen. Dabei gehe es bei ihren Mandanten mitunter um Existenzen, wenn es wie in einem Fall eine Räumungsklage gebe, weil der Mandant monatelang auf die Entscheidung zum Weiterbewilligungsantrag warte.

Gewartet hat Christina Worm auch auf ihr Geld vom Jobcenter, nachdem sie einen Widerspruch vor dem Sozialgericht gewonnen hatte. „Die hatten sechs Monate Zeit, und ich habe sie mehrfach erinnert“. Statt Geld folgte eine Untätigkeitsklage, die sie ebenfalls gewann und die für das Jobcenter mehr als 100 Euro Prozesskosten bedeute. „Unnötig ausgegebene Steuergelder“, formuliert die Anwältin, die ihre Erfahrungen inzwischen im Internet veröffentlicht.

Den Blog kennt Sozialdezernent Peter Renzel, findet ihn sehr pauschal und vor allem „in einem sehr emotionalen Ton geschrieben“. Denn ins Jobcenter kämen Menschen mit individuellen Voraussetzungen und Ansprüchen. Bekannt ist Renzel auch der Vorwurf der verzögerten Akteneinsicht, den sie immer wieder hörten. Es könne durchaus sein, dass gerade ein Sonderteam den Fall bearbeite, weil es etwa Unterhaltsforderungen oder Widersprüche gegen Bescheide zu klären gibt. Das könne die unmittelbare Übergabe verzögern. „Wir sind nicht fehlerfrei“, sagt Renzel über die 900 Köpfe, die jährlich 120 000 Bescheide bearbeiten. Die hohen Rückstände aus der Anfangszeit aber hätten sie inzwischen bis auf zwei Standorte abgearbeitet und ihr Ziel erreicht: „Durchschnittlich zwei Wochen Bearbeitungszeit je Vorgang“, sagt er.