Essen. . Ein Gedicht hat die Damen des 1. Essener Damenelferrats in juristische Bedrängnis gebracht. Ihr Verein wurde nach einer Karnevalssitzung wegen unerlaubter Veröffentlichung verklagt. Die Dichterin will für die Veröffentlichung ihres Vierzeilers 1550 Euro. Eine Summe, die den Verein existenziell bedroht. Jetzt will man sich auf einen Vergleich einigen.

Die „EDE-Party“ des 1. Essener Damenelferrats ist ein fester Termin im lokalen Karnevalskalender. Mit viel Elan und Herzblut sorgen die 18 Närrinnen für Stimmung im Karneval der Stadt.

Aber die letzte Session hat ihnen Ärger eingebracht: Weil sie in ihrer Zeitung unerlaubt ein Karnevalsgedicht abdruckten, wurde der Verein jetzt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verklagt. Eine Dortmunder Dichterin will für die Veröffentlichung ihres Vierzeilers 1550 Euro. Eine Summe, die den Verein existenziell bedroht.

Lustige Verse gehören einfach zum Karneval. Auch das Motto der EDE-Frauen ist stets in Reime gefasst. Daher passten auch die Zeilen der Dichterin gut in die kleine Publikation des Vereins. Leider druckten die Karnevalistinnen die Zeilen ab, ohne die Urheberin zu fragen. Und stellten eine pdf-Datei davon auf ihre Homepage.

Ihre Lyrik ist auf ihrer Homepage zu finden

Die Dichterin ist eine vielseitig talentierte Frau: Sie bietet Lebensberatung an, schreibt Kinderbücher, malt und schreibt Gedichte. Und die für jede Lebenslage: zu Geburtstagen und Hochzeiten, zu Umzug, Abitur und Mauerfall, zur Genesung und zum Erntedank. Und zum Karneval. Ihre Lyrik ist auf ihrer Homepage zu finden, aber abschreiben und dann veröffentlichen darf man sie nicht.

Weil sich der Damenelferrat nicht daran hielt, flatterte ihm die Klage ins Haus. 798 Euro Lizenzgebühr will die Poetin und 753 Euro Anwaltskosten. Jetzt trafen sich die Anwälte vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Die Richterin erklärte jetzt dem Anwalt der Karnevalsfrauen, dass die Klägerin im Recht ist: „Herausgeber haben Prüfpflichten!“ Man müsse sich vergewissern, dass im Internet Veröffentlichtes frei sei. Sonst solle man lieber die Finger davon lassen.

Der Anwalt erklärte, dass der kleine Verein nicht viel Geld hat: „Das Vermögen ist überschaubar.“ Die Forderung könnte zur Insolvenz führen. Er könne maximal 600 Euro anbieten.

Der Anwalt der Dichterin nahm diesen Vergleich vorläufig an. Seine Mandantin kann ihn aber noch bis 20. November widerrufen.