Essen. Ärger über den Parkplatzbetreiber Contipark, der die Stellplätze am Hauptbahnhof Essen bewirtschaftet: Stefan Blümer etwa hatte sein Auto verlassen, um kurz Geld zu wechseln. Contipark fordert 29 Euro von ihm. Die Verbraucherzentrale kennt solche Fälle. „Wir haben keinen Einfluss“, sagt die Stadt, auf deren Fläche der Autofahrer zehn Euro gezahlt hätte.

Stefan Blümer ist irritiert über eine Zahlungsaufforderung, die er vom Parkplatzbetreiber Contipark bekam. Der fordert 29 Euro von ihm. Grund: „Parken ohne sichtbar ausgelegten gültigen Parkschein.“

Dabei habe er sein Auto auf der Nordseite des Hauptbahnhofs maximal zwei Minuten verlassen, um Geld zu wechseln, weil der Automat beide Kreditkarten nicht annahm, sagt Blümer. Da haftete schon das Knöllchen: 29 Euro! Das empfindet er fast als „moderne Wegelagerei“, dass da quasi eine ältere Dame, die den Beleg an seinem Auto ausgestellt habe, „irgendwo am Rand des Parkplatzes gestanden und nur darauf gewartet hat, jemanden zu erwischen, der offensichtlich versucht, einen Parkschein zu ziehen und dann Geld wechseln geht“.

Knallhartes Vorgehen

Den Eindruck bestätigt Doris Grzegorczyk von der Verbraucherzentrale, die die Beschwerden über das Vorgehen von Contipark kennt. Die Betreiber gingen knallhart vor, mitunter gebe es Strafzettel in Minutenschnelle. Aber es handele sich um eine Art Privatparkplatz, der Betreiber ist Vertragspartner der Deutschen Bahn. Letztendlich müsste ein Gericht über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens entscheiden.

Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale

Contipark hat in Essen neben dem Parkplatz am Hauptbahnhof, u. a. Flächen am Saalbau sowie das Parkhaus an der Schützenbahn.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte bereits erfolgreich gegen Contipark wegen „verbraucherfeindlicher Klauseln“. Es ging ums Abschleppen bei fehlendem Ticket. Das sah die Verbraucherzentrale als unverhältnismäßige Benachteiligung der Verbraucher.

Ohne Rechtsschutzversicherung rät sie aber dringend von einem Rechtsstreit ab, denn der Ausgang sei ungewiss. Wucher fällt ihr als möglicher Tatbestand ein. So bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als die Vertragsbedingungen zu lesen, die auf einem Schild am Parkplatz stehen, und zu entscheiden, ob man sie akzeptiere.

Das Privatrecht greift

Nun hole man für gewöhnlich ein Ticket und lese nicht ellenlange Texte, sagt Blümer, der die Stadt mit in der Verantwortung sieht: nicht juristisch, sagt er, aber es müsse in ihrem Interesse liegen, Bürger und Gäste vor solchem Vorgehen zu schützen. Stadt-Sprecherin Renate Kusch dazu: „Es handelt sich um keine städtische Fläche. Wenn ein Autofahrer dort parkt, erklärt er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. Es greift daher das Privatrecht. Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Höhe der Kosten.“ Auf städtischem Grund lägen die bei zehn Euro.

Contipark reagiert auf das Kreditkarten-Problem: Für den relevanten Zeitraum seien keine Funktionsstörungen aufgezeichnet worden. Und: „Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes und Würdigung Ihrer Argumente werden wir an unserer Forderung festhalten.“ Stefan Blümer wird die 29 Euro überweisen müssen, sonst könnte er es bald mit einem Inkassobüro zu tun haben. „Ich würde mich nicht so kolossal ärgern“, sagt er, „wenn ich mich nicht so zu Unrecht behandelt fühlen würde.“