Essen. Es sollten wunderschöne Urlaubswochen in Ägypten werden. Doch ein Essener Ehepaar erlebte stattdessen eine herbe Enttäuschung. Bei Anzeige der Reise-Mängel machten sie jedoch Fehler, die sie am Ende eine Menge Geld kosteten. Auch die Verbraucherzentrale konnte nur noch bedingt helfen.

Sonne, Beine hochlegen, entspannen, ein gutes Hotel und gutes Essen – so sollte ein Urlaub sein. Doch manchmal kommt es anders. Dann sollten Reisende wenigstens wissen, wie sie bei Mängeln richtig reagieren, wie der Fall einer Essener Familie zeigt, die sich ratsuchend an die Verbraucherzentrale in der Hollestraße wandte.

Zwei Wochen in einem Fünf-Sterne-Hotel in Ägypten sollten es sein. Fast 6000 Euro ließ sich das Essener Ehepaar dieses Reisevergnügen kosten. Doch schon bei der Ankunft im Hotel machte sich schnell Ernüchterung breit: Unter den Betten Staub und auch sonst machte das Zimmer keinen guten Eindruck. In den Lampenschirmen waren Löcher, Türgriffe funktionierten nicht richtig. Das versprochene W-Lan-Netz lief eine Woche nicht und auch die Wasserrutsche am Pool war gesperrt. Es war vor allem die Summe der vielen Mängel, die alles andere als einem Fünf-Sterne-Standard entsprachen.

Essener Ehepaar wollte 1200 Euro zurück

Die Essener beschwerten sich mehrmals an der Rezeption des Hotels, aber es tat sich nichts. Erst am letzten Tag wandten sie sich an einen Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort und listeten die Mängel auf. Sie wollten 1200 Euro vom Reisepreis zurück.

Wieder daheim, hatte Margret Schulte, Beraterin bei der Verbraucherzentrale, keine gute Nachricht für die Essener. Denn sie hätten sich mit ihren Beschwerden unverzüglich an den Reiseveranstalter wenden müssen, und um Mängelbeseitigung bitten. Auch Beweisfotos und ein Protokoll seien im Streitfall wichtig. Letzteres sollte vom Reiseleiter und am besten auch von Zeugen unterschrieben sein. „Der Reisende hat eine Mitwirkungspflicht“, sagt Margret Schulte.

Verbraucherzentrale riet von Klage ab

Der Reiseveranstalter müsse die Mängel beseitigen oder eine alternative Unterkunft anbieten. Reisende sollten ihm eine Frist setzen. Sollte das nicht funktionieren, hätten Urlauber auch das Recht, sich selbst eine adäquate Unterkunft zu suchen. Allerdings müsse man anschließend versuchen, das Geld vom Veranstalter wiederzubekommen.

Die Verbraucherzentrale nahm dennoch Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, und bat um Kulanz – zumal die Mängel durchaus gravierend waren. Dieser bot dem Ehepaar eine Zahlung von 220 Euro an – deutlich weniger, als sie gefordert hatten. Doch von einer Klage riet die Verbraucherzentrale ab. „Denken Sie an Ihr Geld und Ihre Nerven“, meinte Margret Schulte.