Essen. . Seit Einführung des strikten Rauchverbots klagen manche Wirte über ungerechte Kontrollen der Stadt Essen, bei der manche schwarzen Schafe davonkämen. „Wir prüfen nach Hinweisen“, so die Stadt. 87 Meldungen auf Verstöße gab es seit Mai. Neun Bußgeldverfahren laufen gegen Wirte.
Das strikte Rauchverbot in der Gastronomie führte auch dazu, dass Raucher sich diskriminiert fühlen. Anderer Nebeneffekt: Nachbarn klagen über den Lärm der Raucher, die sich vor einer Kneipentür tummeln. Nun gibt es weitere Klagen über Einbußen, aber auch über eine Ungleichbehandlung bei den Kontrollen des Ordnungsamtes
„Wie alle Gastronomiebetriebe sind wir auch vom Nichtraucherschutzgesetz in NRW betroffen und haben durch die Umsetzung des Gesetzes starke Einbrüche zu verzeichnen“ beklagt Daniela Siemers, Betreiberin der Diskothek Anton’s Bierkönig im Gildehof-Center. Alle Gastronomen, die sich an die Vorschriften halten, stünden vor den gleichen Problemen.
Und dann haben die Betreiber des Bierkönigs beobachtet: „Leider gibt es nach wie vor Mitbewerber, die sich nicht an geltendes Recht halten. Diese verschaffen sich auf Kosten aller anderen einen Wettbewerbsvorteil, der jedoch durch das zuständige Ordnungsamt der Stadt Essen nicht unterbunden wird.“
Bis April wurden der Stadt 18 Fälle gemeldet
„Wir führen keine regelmäßigen ordnungsbehördlichen Kontrollen durch, was das Rauchen in der Gastronomie betrifft“, sagt Stadt-Sprecherin Renate Kusch. So sind auch keine zusätzlichen Ordnungskräfte eingestellt worden, um das strikte Verbot zu kontrollieren. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen die Einhaltung des noch recht neuen Gesetzes „stichprobenartig und Anlassbezogen“. Ein Anlass ergibt sich, wenn bei der Stadt Hinweise auf Verstöße eingehen. Das sei eine Art soziale Kontrolle.
So wurden der Stadt bis April 18 Fälle gemeldet, in denen gegen das Gesetz verstoßen worden ist. Im Mai und Juni, also nach in Kraft treten der Verschärfung, waren es bereits 61, im vergangenen Monat 26. Darunter sind allerdings die Beschwerden, bei denen es um lärmende Raucher vor der Tür handelt. „Wir führen keine Statistik, bei welcher Beschwerde es um Rauchen innerhalb der Räume und in welchen es um die durch Raucher auf der Straße verursachte Lautstärke ging“, erläutert Renate Kusch.
Es gab neun Bußgeldverfahren gegen Wirte
Fest steht: Es gab neun Bußgeldverfahren gegen Wirte. Werden deren Gäste beim Rauchen ertappt, zahlen auch sie: 35 Euro. Letzteres sei noch nicht verhängt worden, bislang hätten die Gäste sich verständnisvoll gezeigt und sind dadurch lediglich ermahnt worden. Auch Gastwirte seien bemüht, das neue Gesetz umzusetzen. „Ausreißer nicht ausgeschlossen.“ Zumeist aber hat das Ordnungsamt bislang die Erfahrung gemacht, „dass die Wirte selbst stärkere Kontrollen fordern.“
Auch Daniela Siemers hat das Ordnungsamt auf die Situation in anderen Betrieben hingewiesen: „Darauf erfolgt eine Kontrolle in unserem Hause“. Nun fragt sie sich: „Gilt hier nicht gleiches Recht für alle? Wir fühlen uns benachteiligt und unfair behandelt.“ Zu dem Einzelfall kann Renate Kusch zwar keine „betriebsbezogenen Angaben“ machen, weist aber den Vorwurf der Ungleichbehandlung zurück: „Wenn eine Beschwerde eingeht, gehen wir jedem Hinweis nach.“