Essen. . Steuerbetrüger werden dieser Tage nicht müde, mit einem Verweis auf Prominente wie Hoeneß und Co. bei Richtern zu punkten. Bei einem Essener Steuerberater klappte das nicht, vielmehr verwies das Gericht auf seine eigene Vorbildfunktion als Fachmann. Immerhin: Ins Gefängnis muss er nicht.
Dem Steuersünder, der keine Steuern zahlte, bleibt eine Haftstrafe vorerst erspart. Die 15. Essener Strafkammer verurteilte den 46-jährigen Essener am Dienstag zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Staatsanwalt Hans-Joachim Koch hatte ihn dagegen im Gefängnis sehen wollen und zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert.
Drei Jahre lang hatte der Steuerberater keine Umsatzsteuererklärung abgegeben und rund 700.000 Euro hinterzogen. Als die Steuerfahndung ein Verfahren gegen ihn einleitete, zahlte er allerdings einen Teil zurück. Vor Gericht berief er sich darauf, damals in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt zu haben. Erst als er nach zwei Jahren die Finanzierung für ein Anlageobjekt sicher hatte, hätte er wieder zahlen können. Der Staatsanwalt bezeichnete das als zinsgünstigen Zwischenkredit mit dem Finanzamt als Bank.
Verteidiger verweist auf den Fall Hoeneß
Koch meinte, die Tat müsse eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und begründete das auch mit „der Vorbildfunktion des Steuerberaters für andere Steuerpflichtige“. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg hielt dagegen: „Wenn Sie ihn ins Gefängnis sperren, ruinieren sie seine Existenz und die seiner 27 Angestellten.“ Er erinnerte an „Boris Becker, Zumwinkel und Hoeneß“, die alle Bewährung bekommen hätten.
„Wir haben schon darauf gewettet, wer als erster von Ihnen den Namen Hoeneß nennen wird“, nahm Richterin Katharina Linka den Faden auf. Diesen Hinweis auf prominente Angeklagte höre sie immer. Zu fremden Verfahren könne die Kammer aber nichts sagen, es gehe immer um den Einzelfall. Gerade von einem Steuerberater müsse die Gesellschaft korrektes Verhalten erwarten können, warf sie dem Angeklagten im Urteil vor. Dass er keine Vorstrafe habe und geständig sei, mildere die Strafe aber deutlich. Immerhin habe er ja auch den Großteil der hinterzogenen Steuer bereits zurückgezahlt und erhebliche berufliche Konsequenzen zu tragen.
So reichte es zur Bewährung. Damit er aber weiterhin an seine Tat erinnert wird, muss er eine Geldbuße in Höhe von 12.000 Euro in 24 Monatsraten abstottern. Profitieren wird davon das Ronald McDonald-Hundertwasserhaus am Uni-Klinikum.