Essen. . Drei Tage lang währte das Martyrium einer 30-jährigen Essenerin im März. Ihr Nachbar Andreas H. (46) soll sich gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft, ihr den Kiefer ausgekugelt, sie festgehalten, mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Andreas H. schweigt.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen einen 46-jährigen, unter anderem wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestraften Essener Anklage erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf Freiheitsberaubung, schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft glaubt genügend Beweise dafür zu haben, dass der 46-Jährige sich am 8. März 2013 unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung einer 30 Jahre alten Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus an der Steeler Straße verschafft hat.
Für die Frau begann damit ein Martyrium: Kurz nach dem Eintritt in die Wohnung soll Andreas H. der 30-Jährigen das Kiefergelenk ausgekugelt haben. Drei Tage lang hielt der Mann die Frau dann gefangen: In dieser Zeit „vergewaltigte er sie mehrfach unter Drohungen mit einem Messer“, heißt es in einer Mitteilung der Essener Staatsanwaltschaft: „Auch musste die Geschädigte aus Angst vor weiteren Schmerzen andere – teilweise erniedrigende - Sexualpraktiken erdulden.“
Festnahme ist ein Zufalls-Griff
Erst am 10. März, an einem Sonntagmorgen gegen 9.30 Uhr, soll Andreas H. die Frau freigelassen haben. Unmittelbar danach setzt sich der 46-Jährige ab. Mit umfangreichen Fahndungsmaßnahmen wird in der Folge nach dem Mann gesucht. Auch Fotos des mutmaßlichen Vergewaltigers veröffentlicht die Polizei. Seine Festnahme am 20. März ist allerdings ein Zufalls-Griff. Am Abend fällt ein stark alkoholisierter Mann Bundespolizisten im Rahmen von Schwerpunkt-Kontrollen gegen Drogen-Kriminalität im Essener Westbahnhof auf - es ist Andreas H.
Zum Zeitpunkt der Taten stand H. unter Bewährungsauflagen und Führungsaufsicht. Seit seiner Festnahme sitzt der 46-Jährige in Untersuchungshaft. Bislang hat sich Andreas H. nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Staatsanwaltschaft setzt darauf, Andreas H. vor allem mit Hilfe der Aussagen des Opfers überführen zu können.