Essen. . In 790 Fällen von Energiesperren sprang die Stadt im vergangenen Jahr mit Darlehen ein.
Wenn das Datum der Abschlussrechnung der Strom- und Gasversorger in Hunderten Haushalten dieser Stadt auf den Tag der Wahrheit fällt, kommt auf die Verbraucherberatung und den Verein Schuldnerhilfe Essen (VSE) Jahr für Jahr eine Welle der Hilfesuchenden zu: „Vor allem die Energieschulden treiben immer mehr Menschen in die Überschuldung“, klagte Margret Schulte, die Vize-Vorsitzende des VSE, jüngst bei der Vorstellung des Jahresberichts. Und für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Energiearmut nicht weniger als ein „Mega-Thema“.
Mit nennenswerten Folgen: 574.096 Euro hat die Stadt nach eigener Auskunft im vergangenen Jahr als Darlehen für Bürger in der Not gewährt, wenn mit einem Mal die Küche kalt blieb, aber dem Essen bei Kerzenschein und 14 Grad Zimmertemperatur jede Romantik abging.
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790 Mal, so heißt es in dem von der Ratsfraktion der Linken eingeforderten aktuellen Bericht „Hilfen zur Energiesicherung für Leistungsberechtigte“, mussten Beihilfen oder Darlehen gewährt werden, wenn die Energieversorgung bereits eingestellt war oder säumigen Zahlern die Sperre drohte. Zwar sind das fast 200 Fälle weniger als im Jahr zuvor, doch könne aus dieser leichten Entspannung bei den von den Versorgern verhängten Strom- und Gassperren und einer anschließender Bedürftigkeit „ein grundsätzlicher Trend nicht abgelesen werden“, warnt die Stadt.
Zumal die Statistik diejenigen gar nicht erfasse, die sich ohne Hilfe der Sozialbehörde mit ihrem Energie-Anbieter einigen konnten, indem sie zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbarten und die abzustottern in der Lage waren. Die Versorger schweigen sich da aus.
Jedem vierten Betroffenen drohte Ungemach
542 der Haushalte, denen der Hahn abgedreht wurde oder werden sollte, war ohne Nachwuchs. 198 hatten ein bis zwei, 46 mehr als drei Kinder. Jedem vierten Betroffenen drohte gleich mehrfach das Ungemach der Strom-, Gas- oder Wassersperre weil sie die Abschlagszahlungen nicht aufbringen konnten oder die vom Energieversorger festgesetzten Vorabsummen nicht dem tatsächlichen Energieverbrauch entsprachen. Beim Blick auf die Endabrechnung soll da so manchem schwarz vor Augen geworden sein.