Essen. . Das Landgericht Düsseldorf setzte dem verurteilten Star-Chirurgen Christoph Broelsch die Hälfte seiner Strafe zur Bewährung aus. Das Gericht begründete die vorzeitige Entlassung damit, dass Broelsch einsichtig und beschämt sei. Außerdem sei der Abstieg vom anerkannten Arzt zum Sträfling hart genug.

Drei Jahre sollte er laut Urteil des Essener Landgerichts sitzen, doch schon nach eineinhalb Jahren öffneten sich am Dienstag die Gefängnistüren für den ehemaligen Starchirurgen des Essener Universitätsklinikums, Christoph Broe­lsch.

Das Landgericht Düsseldorf, in dessen Bezirk er einsaß, setzte dem 68 Jahre alten Düsseldorfer die Hälfte seiner Strafe zur Bewährung aus. Üblich ist dies meist erst nach zwei Dritteln der Haftzeit.

Früherer Leibarzt von Johannes Rau

Broelsch war im März 2010 in Essen verurteilt worden, weil er sich von lebensbedrohlich erkrankten Patienten für eine Operation durch ihn persönlich „Spenden“ zahlen ließ und Steuern hinterzog. Die Richter sprachen in ihrem Urteil von einem „verwerflichen Verhalten“ des seit 2007 suspendierten Chefarztes.

Nach dem Urteil hatte der frühere „Leibarzt“ des NRW-Ministerpräsidenten Johannes Rau zunächst in der Bielefelder JVA in der Schreinerei gearbeitet, kam später nach Düsseldorf in den offenen Vollzug.

Das dortige Landgericht begründete die vorzeitige Entlassung nach Medienberichten damit, dass Christoph Broelsch einsichtig und beschämt sei. Außerdem sei der Abstieg vom weltweit anerkannten Chirurgen zum Sträfling hart genug.