Essen. .

Drei Jahre muss Starchirurg Christoph Broelsch ins Gefängnis. Doch das ist längst noch nicht alles. Er könnte auch seine Zulassung als Arzt verlieren. Nichtsdestotrotz darf er wohl auf den offenen Vollzug hoffen.

Noch kurz vor der Urteilsverkündung waren sich viele Zuhörer sicher, dass der ehemalige Starchirurg Christoph Broelsch Bewährung bekommen wird. „Die stecken doch keinen Professor in den Knast“, sagte eine Frau, die eher zu den Kritikern des Mediziners zählt.

Gerade die XXI. Wirtschaftsstrafkammer hatte in den letzten Wochen deutlich gemacht, dass sie auch bürgerliche Menschen ins Gefängnis schickt. Drei Jahre Haft bekam ein 72 Jahre alter Notar a. D. aus Essen, weil er das Vermögen einer Rentnerin veruntreut hatte. Dreieinhalb Jahre Gefängnis gab es für einen bis dahin unbescholtenen 42-Jährigen aus Gladbeck, der wirkungslose Rußfilter für Dieselautos entwickelt und im großen Stil verkauft hatte.

Broelsch darf auf offenen Vollzug hoffen

Die Folgen für Broelsch sind noch gar nicht abzusehen, wenn die Strafe am Bundesgerichtshof in Karlsruhe rechtskräftig werden sollte. Bislang hat der 65-Jährige noch keinen Tag U-Haft verbüßt, darf aber wohl auf den offenen Vollzug hoffen. Seinen Beamtenstatus verliert er, das ist ab einem Jahr Haft zwingend. Seine Pension verliert er ebenfalls zwangsläufig, weil er über zwei Jahre Haft bekam. Allerdings wird er wie ein Angestellter bei der Rentenversicherung nachversichert - mit deutlich niedrigeren Bezügen.

Rechnen muss er damit, dass ihm die Approbation, also die ärztliche Zulassung, wegen „Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit“ von der Bezirksregierung entzogen wird. Regina Klose, Fachanwältin für Medizinrecht, spricht von einer Kann-Vorschrift. Erst kürzlich sei sie aber einem Arzt entzogen worden, der wegen Steuerhinterziehung zwei Jahre Haft mit Bewährung bekam.