Essen. .

Der ehemalige Essener Starchirurg Christoph Broelsch muss ins Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte ihn wegen Bestechlichkeit und anderen Delikten zu drei Jahren Haft.

Eine Bewährung ist damit ausgeschlossen. Die XXI. Strafkammer sah ihn nicht in allen Punkten der Anklage schuldig. Verurteilt wurde er wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen, Betruges in acht Fällen, versuchten Betruges und Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Broelsch selbst nahm das Urteil nach außen gelassen auf.