Essen. . Der ehemalige Starchirurg am Essener Klinikum Christoph Broelsch muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 66-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Essen.

Christoph Broelsch, der ehemalige Star-Chirurg und „Leberpapst“ am Essener Universitätsklinikum, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf in dieser Woche die Revision des 66 Jahre alten Düsseldorfer Mediziners gegen ein Urteil des Essener Landgerichtes. In Kürze wird er seine Strafe verbüßen müssen.

Als „Zumutung“ und „diskreditierend“ hatte Broelsch zum Prozessauftakt im September 2009 die Anklage von Staatsanwalt Hans-Joachim Koch zurückgewiesen und ihr „das Niveau von Karl-May-Geschichten“ bescheinigt. Aber offenbar hatte sie ziemlich genau das menschenverachtende Geschäftsgebaren des früher angesehenen Hochschulprofessors aufgelistet.

Im März 2010 in Essen verurteilt

Todkranken Krebspatienten hatte er eine kurzfristige und lebensrettende Operation durch ihn persönlich versprochen, wenn sie bis zu 20.000 Euro auf ein Spendenkonto einzahlten, auf das er Zugriff hatte. Mit lockeren Sprüchen nahm er Geld der verzweifelten Patienten an („Bar und in kleinen Scheinen!“). Die Ermittlungen der „EK Klinik“ unter dem Kripobeamten Ralf Steffen brachten außerdem ans Licht, dass der Chefarzt Operationen persönlich abrechnete, obwohl er gar nicht am OP-Tisch stand. Viele der Gelder versteuerte er auch nicht.

Als die XXI. Essener Strafkammer ihn im März 2010 zu drei Jahren Haft wegen Bestechlichkeit, Betruges und Steuerhinterziehung verurteilte, wirkte Broelsch schon kleinlauter. Richter Wolfgang Schmidt machte klar, was die Kammer von den finanziellen Begierden des Mediziners hielt: „Er wusste genau, dass die Bevorzugung von Patienten gegen Geld strafbar ist.“

Anwälte hatten Freispruch gefordert

15 Monate später hält jetzt auch der Bundesgerichtshof wenig von Milde für den Ex-Star-Chirurgen. Er verwarf die Revision seiner Anwälte, die für den Großteil der Anklagepunkte Freispruch gefordert hatten. Wenn Christoph Broelsch die Strafe antreten wird, muss er zunächst in die Justizvollzugsanstalt Hagen. Nach drei Monaten wird dann entschieden, für welchen Strafvollzug er geeignet ist.

Vermutlich wird der zuvor nicht vorbestrafte Pensionär seine Strafe danach im offenen Vollzug, vermutlich in Castrop-Rauxel oder in Bielefeld absitzen dürfen. Das heißt, dass er tagsüber das Gefängnis verlassen darf. Die Nacht muss er aber dort verbringen. Auch keine schöne Perspektive für einen 66-Jährigen, der sich eigentlich als „Leberpapst“ hätte feiern können.