Essen. Für einen erzwungenen Kuss muss ein 49-jähriger Musiklehrer aus Essen 2000 Euro Strafe zahlen. Der Mann hatte eine Frau beim Musikunterricht an sich gezogen und auf den Mund geküsst - und das, obwohl sie seine vorherigen Annäherungsversuche eindeutig abgewiesen hatte.
Ein erzwungener Kuss kann eine strafbare Nötigung sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Essen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Amtsgerichts, das einen Essener wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig.
Der 49-Jährige gab der Geschädigten Musikunterricht. Seine verbalen Annäherungsversuche wies die Frau zurück und sagte, dass sie so etwas nicht wolle. Als sich beide frontal gegenüberstanden, zog der Mann die Frau zu sich hin, so dass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte - und küsste sie auf den Mund. Vor Gericht verteidigte er sich unter anderem damit,dass in seinem Verhalten keine strafbare Nötigung gesehen werden könne, weil er keine Gewalt ausgeübt und die Frau während des Küssens nicht festgehalten habe.
Angeklagte wendete Gewalt an
Das OLG aber sieht das anders: Das Verhalten des Angeklagten erfülle den Tatbestand einer strafbaren Nötigung. Zur Begründung heißt es:Der Angeklagte habe Gewalt angewandt, als er die Geschädigte zu seinem Körper herangezogen habe. Gewalt im Sinne des Nötigung liege bereits dann vor, wenn der Täter mit geringen körperlichen Kräften auf das Opfer einen unmittelbaren körperlichen Zwang ausübe. Diese Voraussetzungen seien erfüllt, indem der Angeklagte die Frau angefasst und zu sich herangezogen habe.
Mit der eingesetzten Gewalt habe er auch den Kuss erzwungen. Die Frau habe ihren entgegenstehenden Willen zuvor deutlich geäußert, über diesen habe sich der Angeklagte vorsätzlich hinweggesetzt. Da die Nötigung vollendet gewesen sei, als die Geschädigte den Kuss habe erdulden müssen, komme es nicht darauf an, ob der Angeklagte die Geschädigte während des Kusses noch weiter festgehalten habe.