Essen. Der Angeklagte Dennis B. (24) aus Dortmund raubte in der Weihnachtszeit mehrere Passanten aus und wurde kurzerhand von der Polizei gefasst und stand nun vor Gericht. Der Räuber rastete mehrmals im Prozess aus und drohte den Zeugen. Dieses Benehmen wird wohl Konsequenzen nach sich ziehen.

Vor den Plädoyers hatte er versprochen, sich zu bessern. Als aber Staatsanwältin Miriam Gesing mit ihrem Strafantrag eine lange Haftzeit für Dennis B. (24) signalisierte, rastete der Dortmunder Angeklagte erstmals aus. Auch die Verurteilung zu acht Jahren Gefängnis quittierte er mit Beleidigungen der VI. Essener Strafkammer und dem Hitlergruß.

Ausgerechnet in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag saß er mit Freunden im „Pupasch“ in der Essener City, trank. Als das Geld ausging, gingen sie auf die Kettwiger Straße, bedrohten mit einem Butterfly-Messer junge Männer. Bargeld und Handys erbeuteten sie bei ihren Raubzügen. Nach der dritten Tat schnappte die Polizei ihn. Weil er Probleme mit Alkohol und illegalen Drogen hat, weist die Kammer ihn für einen Teil der Strafe in eine Entziehungsanstalt ein. Ob er sich davon Erfolg verspreche und mitarbeiten wolle, will Richterin Jutta Wendrich-Rosch vor den Plädoyers von ihm wissen. „Auf jeden Fall“, verspricht er.

Morddrohung gegen die Zeugen

Wenige Minuten später rastet er aus. Staatsanwältin Gesing hatte gerade die Mindeststrafe von fünf Jahren angesprochen, da springt er auf. Er wolle sich das nicht mehr anhören, wolle sich umbringen. Alle Zeugen hätten sich abgesprochen, behauptet er und beruft sich auf seinen im Saal sitzenden Vater. Der stimmt lautstark zu. Als der Wachtmeister eingreift, beleidigt der Angeklagte diesen mit „Schnauze, verp... dich“. Seiner Verteidigerin Claudia Milte sagt er laut etwas von einem „Mordauftrag“, den er geben wolle. Er meint die Zeugen, obwohl er den schweren Raub im Grunde gestanden hatte.

Weitere Wachtmeister kommen zur Hilfe, Ruhe kehrt ein. Das ändert sich, nachdem das Urteil der Kammer verkündet ist. „Wenn ich nach acht Jahren rauskomme, nehme ich die mir alle vor“, ruft er und wird damit seine nächste Anzeige provoziert haben. Vermutlich auch mit der Beleidigung gegen die Richterin, die mit einem „F“ beginnt und hier nicht zitiert werden soll. Schließlich der Hitlergruß zum Abschied. Das wird wohl das nächste Verfahren. „Dass er bedrohlich wirkt, hat er ja hier gezeigt“, kommentierte die Richterin im Urteil.