Essen. Die Stadt Essen sieht sich für den neuen Rechtsanspruch, der ab August gilt, gut gerüstet.

Für etwas mehr als die Hälfte der Essener Kinder, die zwischen einem Jahr und drei Jahren alt sind, wird im kommenden Kindergartenjahr ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Dieser Platz kann in einer Kita oder bei einer Tagesmutter sein. Die Stadt sieht sich somit gut gerüstet für die neue Lage, die am 1. August eintritt: Dann haben auch Eltern von Kindern zwischen eins und drei einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch galt bislang nur für Kinder, die drei Jahre und älter sind.

Im Laufe des nächsten Kindergartenjahres werden, so prognostiziert die Stadt, 4700 Plätze für 9000 Kinder im entsprechenden Alter zur Verfügung stehen. „Trotz der verstärkten Ausbau-Aktivitäten“, heißt es in einer Vorlage, die in zwei Wochen dem städtischen Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird, „muss damit gerechnet werden, dass die Nachfrage das Platzangebot übersteigen wird.“

Zwei Klagen in 20 Jahren

Trotzdem glaubt man bei der Stadt nicht, dass eine Flut von Klagen kommt. In den letzten zwei Jahrzehnten, seitdem der Rechtsanspruch für Kinder über drei Jahren besteht, habe man genau zwei Klagen erhalten, die jeweils erfolglos gewesen seien, berichtet Sozialdezernent Peter Renzel.

Trotzdem verstärkt die Stadt ihren Service für Eltern, die auf der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz sind. Der „Familienpunkt“, das Ladenlokal des Jugendamtes in der Innenstadt in der Nähe des Kennedyplatzes, wird personell aufgestockt. Dort können Eltern formlos ihren Bedarf geltend machen ( 88 51 777). Das geht auch per Post oder per E-Mail.

Suche nach einem Betreuungsplatz

Wer seinen Bedarf angemeldet hat, für den beginnt die Suche nach einem Betreuungsplatz. „Die Wünsche der Eltern“, heißt es in der Ausschussvorlage, werden dabei „weitestgehend berücksichtigt“. Vorrangig werden wohnortnahe Betreuungsmöglichkeiten gesucht. Als „zumutbare Entfernung“ gilt dabei ein Kilometer. Ist dort nichts zu finden, wird in den benachbarten Stadtteilen gesucht.

Eltern können nicht bei ihrer Wunsch-Kita einen Platz einklagen oder in einem ganz bestimmten Stadtteil. „Wird ein zumutbares Angebot abgelehnt“, heißt es, „gilt der Rechtsanspruch formal als erfüllt.“ Wenn die Eltern zwei Wochen lang nach dem Eingang eines schriftlichen Angebots nichts von sich hören lassen, wird der Platz anderweitig vergeben. Berücksichtigt wird auch, ob Familien einen Kita-Platz oder einen Platz bei einer Tagesmutter wünschen. Doch auch hier haben Eltern keinen rechtlichen Anspruch auf die Erfüllung ihrer Wünsche.