Essen. . Für Alt-Autos ist es auch in Essen seit dem Jahreswechsel eng geworden. Fahrzeuge mit roter Plakette sind seitdem auf vielen Straßen tabu. Zwar hat der Landesbetrieb Straßen.NRW offiziell noch nicht alle Umweltzonen-Schilder in der Stadt geändert, allerdings ist das nur eine Frage der Zeit.
Mit roter Feinstaubplakette darf man bereits seit Jahresbeginn nicht mehr in Umweltzonen fahren - also auch nicht nach Essen. Allerdings wird bis jetzt noch kein Fahrer kontrolliert. Grund für die Nachsicht: Noch fehlt die schriftliche Bestätigung des Landesbetriebs Straßen NRW, dass wirklich alle Schilder in der Stadt entsprechend geändert wurden und unter dem Stichwort „frei“ nur noch gelbe und grüne Plaketten auftauchen. Nach Angaben der Stadt sollten die Kommune und der Landesbetrieb dies eigentlich bis Ende Januar erledigt haben.
Wer mit roter Feinstaubplakette in eine Umweltzone fährt, braucht dank dieser bürokratischen Feinheit momentan noch keine Konsequenzen befürchten. „Wir rechnen in den nächsten Tagen allerdings mit der Bestätigung“, sagte eine Sprecherin der Stadt. Wer noch ein älteres Fahrzeug mit einer roten Plakette besitzt, solle deswegen „schnellstmöglich aufrüsten.“
Denn Essen ist für solche Autos nahezu dicht. Nur Burgaltendorf, Byfang und Kupferdreh sind noch freies Gebiet, in Kettwig, Haarzopf und Schuir darf man teilweise auch noch in rot unterwegs sein. Die Stadt plant mit der Polizei im Laufe des Jahres gezielte Aktionen, um das Fahrverbot in den Umweltzonen zu kontrollieren.
Verstöße gegen die Plakettenpflicht werden mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ab Juli 2014 müssen übrigens auch Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette mit einem Bußgeld rechnen – die Umweltzonen dürfen dann nur noch mit grünen Plaketten befahren werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmeregelungen, etwa bei Wohnmobilbesitzern, die nachweisen können, dass ihr Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann.
„Konsequent die Nachrüstung für Rußpartikelfilter fördern“
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Der ADAC hat seinen Frieden mit der Umweltzone noch nicht gemacht. Peter Meintz, Sprecher des Landesverbandes NRW, hält die Einrichtung für „unsinnig“. „Bei Wind wird der Feinstaub ohnehin in die Umweltzonen getrieben“, erklärt Meintz. Die Verringerung der Belastung sei jedenfalls so gering, dass sie kein Fahrverbot rechtfertige.
Zusätzlich sorge das Fahrverbot für soziale Ausgrenzung, denn es seien hauptsächlich die Leute betroffen, die ohnehin weniger Geld haben. „Es wäre viel besser gewesen, konsequent die Nachrüstung für Rußpartikelfilter zu fördern“.
Um ihr Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter auszustatten, können Halter von leichten Nutzfahrzeugen einen staatlichen Barzuschuss von 260 Euro erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) rät deshalb, sich bei Bedarf rasch um die Antragstellung für den staatlichen Zuschuss zu kümmern. „Anträge, die nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden“, so der Präsident des Bafa. „Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“