Essen. . Das Pünktlichkeitsversprechen, das die Evag in Essen gegeben hat, sorgt bei einigen Kunden für Irritationen. Bei Verspätungen von mehr als zehn Minuten erhalten die Kunden den Fahrpreis zurück. Bei Missbrauch droht allerdings der Ausschluss von der Garantie.
Verkehrsunfälle, technische Störungen oder hohes Verkehrsaufkommen – Gründe für Verspätungen gibt es im Nahverkehr viele. Um die Fahrgäste im Fall der Fälle zu besänftigen, bietet die Essener Verkehrs AG (Evag) seit rund 18 Monaten eine „Pünktlichkeitsgarantie“: Bei Verspätungen von mehr als zehn Minuten erhalten die Kunden den Fahrpreis zurück.
NRZ-Leser Axel Weißenborn kennt das Angebot, aber vor allem das leidige Thema der Verspätungen nur allzu gut. „In den letzten Wochen kommt es in den Hauptnutzungszeiten, also morgens und abends, immer wieder zu Totalausfällen“, berichtet der Abonnent einer Evag-Monatskarte. Für Verspätungen reiche er daher regelmäßig Anträge zur Rückerstattung des Fahrpreises ein – allein vier in den letzten drei Wochen.
Satte 45 Minuten Verspätung
Ein Vorfall am Morgen des 4. Februar brachte ihm jetzt Ärger ein. An diesem Tag verspätet sich nicht nur eine Bahn der Linie 104 zwischen Essen und Mülheim, zwei Trams hintereinander seien komplett ausgefallen, die dritte noch mal fünf Minuten zu spät gewesen. Was ergab: satte 45 Minuten Verspätung. Weißenborn beantragte für die beiden Totalausfälle separate Entschädigungen.
Für einen Antrag erhielt er die Bestätigung, für den zweiten eine mahnende E-Mail der Verkehrs-AG. „Wir zahlen nicht für jede ausgefallene Bahn, sondern pro Fahrt“, erklärt Evag-Sprecher Olaf Frei. Schließlich nutze der Fahrgast für die Strecke auch nur einen Fahrschein, „der wird erstattet, wenn wir die Leistung nicht erbringen“, so Frei weiter.
Verstoß gegen die Rahmenbedingungen
Weißenborns doppelte Beantragung der Entschädigung stelle einen Verstoß gegen die Rahmenbedingungen da. Von den Verkehrsbetrieben gab es daher die Drohung, ihn bei weiteren Verstößen vom Pünktlichkeitsversprechen auszuschließen. Damit wolle man sich „vor Missbrauch dieses freiwilligen Systems schützen“, erklärt Frei. Einen bewussten Missbrauchsversuch will er dem Kunden Weißenborn nicht unterstellen, allenfalls ein Missverständnis.
Für extreme Verspätungen, wie in Weißenborns Fall, gibt es ohnehin eine zusätzliche Regelung. Die nennt sich Mobilitätsgarantie und greift, wenn die Bahnen mehr als 20 Minuten verspätet sind. Dann werden Taxikosten von bis zu 50 Euro ersetzt und nicht nur die 2,50 Euro für das Einzelticket, wie es das Pünktlichkeitsversprechen der Evag vorsieht.
Für Weißenborn ist das zwar „eine Alternative – aber keine Lösung“. Er wolle mit der Nahverkehrsnutzung „einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz leisten“ und würde sich deshalb vor allem über eins freuen: pünktliche U-Bahnen.