Essen. Nach einem langwierigen Prozess vor der I. Essener Strafkammer, wurde der 64-jährige Horst K. zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Makler hatte sich durch den Verkauf von Schrottimmobilien des Betrugs schuldig gemacht. Opfer waren ahnungslose Käufer, die nun hoch verschuldet sind.
Fast ein Jahr lang saßen sie zusammen, aber nach 26 Prozesstagen hatte die I. Essener Strafkammer das vorerst letzte Wort. Mit bis zu vier Jahren und acht Monaten Haft reagierte das Gericht auf den betrügerischen Verkauf von Schrottimmobilien durch die Makler aus Essen-Rüttenscheid.
An der Zweigertstraße hatten sie ihr Büro. Von dort aus suchten sie Käufer für renovierungsbedürftige Wohnungen. Sie spiegelten den finanzierenden Banken einen höheren Verkaufspreis vor und schönten die Bonität der oft verarmten Käufer, die einen Teil der Finanzierungssumme selbst bekamen, um alte Kredite abzulösen.
Von der Überfinanzierung, die immer durch die Beurkundung beim Stammnotar erfolgte, profitierten die Angeklagten durch ihre eigenen Provisionen. Den Schaden hatten die Banken, weil die Käufer keine Raten zahlten und die Objekte nichts wert waren. Aber auch die Käufer haben weiterhin ihre Verpflichtungen gegenüber der Bank, sind die Wohnung aber los.
Viereinhalb Jahre Gefängnis
Horst K. (64) bekam dafür viereinhalb Jahre Gefängnis, sein Mitarbeiter Wolfgang M. (51), der einschlägig vorbestraft ist, muss sogar vier Jahre und acht Monate in Haft. Die beiden Frauen auf der Anklagebank, 64 und 48 Jahre alt, erhielten Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und vier Monaten. Die 64-Jährige gab der Immobilienfirma ihren Namen. Ihr lastete das Gericht den Hauptsteuerschaden in Höhe von 600.000 Euro an, denn ans Finanzamt wurden kaum Steuern überwiesen.
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Richter Edgar Loch beschrieb die Schuld der Angeklagten, als er die Käufer ansprach: „Sie gehören eher zum randständigen Teil der Gesellschaft. In Immobilien- und Finanzierungsfragen sind sie völlig unerfahren.“ Diese Käufer seien in die Fänge der Angeklagten geraten, die nur eines im Blick gehabt hätten: Geld. Dass diese Käufer nun erhebliche Schulden hätten, interessiere die Angeklagten nicht. Das Verteidigungsverhalten fand keine Zustimmung des Gerichtes. Es sei oft am Kern des Strafverfahrens vorbeigegangen.
Käufer zeigten an
In Gang kam das Verfahren, als einige Käufer Anzeigen erstatteten. Sie fühlten sich betrogen durch den Verkauf wertloser Immobilien. Mitte 2009 leitete das Finanzamt ein Strafverfahren ein. Im Jahre 2010 durchsuchten die Fahnder die Wohn- und Geschäftsräume der Angeklagten. Lange Zeit schwiegen die Beschuldigten, die als Bande verurteilt wurden, zu den Vorwürfen. Erst nach sieben Monaten Hauptverhandlung brachen dann zwei von ihnen ihr Schweigen. Als erhellend stufte das Gericht ihre Worte nicht ein.