Essen. Die Akte war zu. Kaum Hoffnung, dass die Vergewaltigung der 73-Jährigen je aufgeklärt werden könnte. Doch 2011 brachte die Analyse der DNA eines aktuellen Sexualstraftäters einen Treffer für den heute fünf Jahre zurückliegenden Fall. Nun gestand der 39 Jahre alte Angeklagte im Prozess vor dem Landgericht Essen beide Taten.

Er wisse es sich nicht zu erklären, warum er das getan habe, sagte der im Essener Stadtteil Altendorf lebende Mann, der sich vor der XVII. Strafkammer am Landgericht verantworten musste. Im Ermittlungsverfahren war von diesem Geständnis keine Rede. Zur ersten Tat schwieg er, die zweite bestritt er.

Aus heiterem Himmel und auf offener Straße hatte der 39-Jährige laut Anklage zwei Frauen überfallen. In der Nacht zum 2. Dezember 2007 hatte er mit seinem Pkw am Straßenrand gestanden. Unvermittelt fragte ihn eine 73-Jährige, die ziellos und offenbar ein wenig verwirrt durch die Straßen gelaufen war, ob er sie mitnehmen könne.

Der Angeklagte stimmte zu, ließ sie einsteigen. Als sie saß, soll er sofort die Tür verriegelt haben. Sie hätte ihn direkt gebeten, die Tür wieder zu öffnen, hatte die Frau der Polizei erzählt. Doch der Mann hätte abgelehnt, er werde sie nicht aussteigen lassen. Er habe lange keine Frau mehr gehabt. Er sei dann in einen einsamen Weg gefahren und hätte sie dort vergewaltigt.

DNA-Spuren gesichert

Weil sie schnell zur Polizei ging, konnten an ihrem Körper noch DNA-Spuren des Täters gesichert werden. Ermitteln ließ er sich aber nicht, stand offenbar nicht in der DNA-Kartei der Polizei. Das änderte sich nach seiner zweiten Tat am 24. August 2011. Vor einer Kirche in Altendorf hatte er eine Frau angesprochen, die dort um 21.30 Uhr auf ihren Ehemann wartete. Gemeinsam gingen sie auf dem Bordstein. Auf Höhe seines in einer Sackgasse abgestellten Autos packte er die Frau plötzlich mit beiden Händen an den Oberarmen, riss die Tür auf und drückte sie auf den Beifahrersitz.

Nachdem er selbst saß, verriegelte er wieder die Türen, fuhr nach Gelsenkirchen, wo es zu der jetzt angeklagten sexuellen Nötigung kam. An einer Tankstelle gelang der Frau schließlich die Flucht.

Visitenkarte brachte Ermittlungen voran

Kriminalistisches Handwerk brachte die Polizei auf die Spur des Täters. Die Frau hatte das Kennzeichen seines Autos zum Teil abgelesen und im Wageninneren eine Visitenkarte mit Handynummer gesehen, die sie sich gemerkt hatte. Von der Polizei angesprochen, verneinte der Angeklagte damals zwar jede Sexualtat, bestätigte aber, dass er die Frau angesprochen habe.