Essen. . Die Busfahrer der Evag dürfen keine 5-Cent-Münzen annehmen. Und auch bei Geldscheinen hat die Evag bzw. der VRR eine Obergrenze eingeführt: „Der Busfahrer ist nicht verpflichtet, Geldscheine über zehn Euro zu wechseln.“ Der Essener Verkehrsbetrieb hat seine eigenen Regeln für die Bargeld-Zahlung.
Nicht nur Tankstellen, auch die Evag hat ihre eigene Praxis, was die Annahme von Kleingeld angeht. „Der Umgang mit Klein- und Scheingeld ist in den VRR-Beförderungsbedingungen geregelt“, sagt Sprecher Olaf Frei.
So sei die kleinste Münzeinheit, die Busfahrer annehmen dürfen, das 10-Cent-Stück. Wenn also Kunden das Ticket der Preisstufe A mit einem 2-Euro-Stück, einem 20-Cent-Stück und zwei 5-Cent-Stücken zahlen wollten, würden sie unter Umständen nicht mitgenommen werden? „Richtig“, sagt Frei, und verweist wieder auf die interne Regelung.
"Nicht handhabbar"
Auch interessant
Also hält sich auch der VRR nicht ans Münzgesetz. „Stellen Sie sich vor, jemand bezahlt ein Ticket mit einer Handvoll 1-Cent-Stücke. Das ist für den Busfahrer nicht handhabbar.“ Auch bei Geldscheinen hat die Evag bzw. der VRR eine Obergrenze eingeführt: „Der Busfahrer ist nicht verpflichtet, Geldscheine über zehn Euro zu wechseln.“ Trotzdem würden Kunden, die mit einem 50-Euro-Schein zahlen wollen, nicht abgewiesen. Wenn der Busfahrer nicht wechseln kann, erhalten sie eine Gutschrift, die sie im Kundencenter einlösen können.
Olaf Frei: „Ist der Fahrgast nicht damit einverstanden, darf er nicht mitfahren.“